Um im Umfeld zahlreicher gesetzlicher und untergesetzlicher Regulierungen die eigenen geschäftlichen Ziele zu erreichen, ist neben notfalls gerichtlichen Auseinandersetzungen auch die direkte Ansprache bei den betroffenen öffentlichen Stellen von entscheidender Bedeutung. Wir bieten neben rechtlicher Beratung auch die Vertretung der Interessen unserer Mandanten gegenüber Behörden und politischen Entscheidungs- und Funktionsträgern an. Wir vertreten sowohl die öffentliche Hand wie Unternehmen, die mit behördlichen Maßnahmen konfrontiert sind und beraten in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten auf kommunaler, Landes-, Bundes- oder EU-Ebene.
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Wir beraten unsere Mandanten in allen wirtschaftsrelevanten öffentlichrechtlichen Rechtsstreitigkeiten. Neben unserer Spezialisierung auf Fragen des Umweltrechts liegt ein weiterer Schwerpunkt im Bereich des Vergaberechts, das seit der Umsetzung der europäischen Vergaberichtlinien in das deutsche Recht im Jahr 1998 eine immer größere Rolle spielt. Am Ende eines Vergabeverfahrens fällt mit dem Zuschlag meist auch die Entscheidung über die Anstrengung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens durch den oder die unterlegenen Bieter. Bei der Vorbereitung von Rügen und Nachprüfungsanträgen können wir Sie aus dem Stand heraus unter Ausschöpfung des aktuellen Stands der vergaberechtlichen Spruchpraxis unterstützen.
Unsere Beratungsleistungen
Unsere Beratungsleistungen umfassen insbesondere:
- Beratung von Unternehmen gegenüber der öffentlichen Hand
- Beratung und Vertretung der öffentlichen Hand in öffentlichen und privaten Rechtsstreitigkeiten.
- die anwaltliche Vertretung von Bietern und Vergabestellen in Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern bei Bund und Ländern und vor den Vergabesenaten der Oberlandesgerichte.
- Beratung zu allen Aspekten des öffentlichen Vergaberechts und dessen Anwendung