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Projektfinanzierung/PPP, Vergaberecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht


Verkehrsinfrastruktur und soziale Infrastruktur bilden das Rückgrat unserer Wirtschaft und unseres Gemeinwesens. Infrastrukturprojekte stehen in besonderem Maße im öffentlichen Interesse und weisen ein Investitionsvolumen auf, das ohne privatwirtschaftliche Initiative nicht zu bewältigen ist. Mit unserer Erfahrung tragen wir auf Seiten von öffentlichen Auftraggebern, Bau- und Dienstleistungsunternehmen oder Banken und Eigenkapitalinvestoren maßgeblich zum Projekterfolg bei.

Als besondere Beschaffungsform der Daseinsvorsorge im Bereich der sozialen und der Verkehrsinfrastruktur haben in den vergangenen Jahren öffentlich-private Partnerschaften oder Public Private Partnerships (ÖPP bzw. PPP) zunehmend an Bedeutung gewonnen. Unter den Begriff PPP fassen wir eine Reihe unterschiedlicher Finanzierungsformen, die von der klassischen Vorfinanzierung über Kommunal-Leasing und Forfaitierungen bis hin zu echten Projekt-finanzierungen reichen. 

Wir betrachten Infrastrukturvorhaben nicht verkürzt aus der Sicht des Vergabe- oder Baurechtlers, dem das Verständnis für den Finanzierungshintergrund fehlt oder aus der Sicht des Bankrechtlers, der Standardlösungen losgelöst von den Besonderheiten des zu finanzierenden Projekts entwickelt. Deshalb bieten wir sowohl Bietern als auch Kreditgebern oder öffentlichen Auftraggebern eine umfassende Projektbegleitung vom Teilnahmewettbewerb bis zur ersten Kreditziehung.

Selbstverständlich kommt unsere Erfahrung auch dann zum Tragen, wenn nur die Beratung in einzelnen Rechtsgebieten gefordert ist. Das gilt vor allem für die allgemeine Beratung auf den Gebieten des Vergaberechts und des öffentlichen Wirtschaftsrechts. Wir beraten regelmäßig bei der Ausschreibung von IT-Projekten und deren Realisierung.

Voraussetzung und Ansporn für eine gute Beratung ist für uns der Aufbau eines persönlichen Vertrauensverhältnisses zu unseren Mandanten. Die Partner und Rechtsanwälte, die bei Ihnen um einen Beratungsauftrag geworben haben, sind auch diejenigen, die nach der Mandatierung mit Ihnen zusammen arbeiten. Hierfür bringen wir ein fundiertes Verständnis für die wirtschaftlichen und persönlichen Herausforderungen mit, denen sich unsere Mandanten und ihre Mitarbeiter stellen.

Unsere Beratungsleistungen
Entsprechend der Vielgestaltigkeit der Erscheinungsformen und der rechtlichen Komplexität von Investitionsvorhaben bringt unsere fachübergreifende Praxisgruppe Experten auf den Gebieten Projektfinanzierungen/PPP, Vergaberecht, Gesellschafts- und Steuerrecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht zusammen. 

Unsere Beratungsleistungen umfassen insbesondere:
  • PPP/Projektfinanzierungen
  • Anlagenbau
  • Vergaberecht
  • Öffentliches Wirtschaftsrecht und Umweltrecht

Beispiele unserer Beratungstätigkeit

Projektfinanzierungen/PPP
  • Umfassende Beratung eines internationalen Baukonsortiums bei den Ausschreibungen der Pilotprojekte für den privatfinanzierten Ausbau und Betrieb von BAB-Abschnitten im Wege des A-Modells
  • Beratung des erfolgreichen Bieters beim kommunalen Straßen-PPP in Harsewinkel
  • Beratung des erfolgreichen Bieters bei der Ausschreibung für ein PPP-Schulprojekt in Düren
  • Beratung des zweitplazierten Bieters bei dessen Teilnahme an der Ausschreibung für das PPP-Schulprojekt Schwarzenbek
  • Beratung eines Bieters bei der Ausschreibung der PPP-Projekte für das Gebäudemanagement des Landes Hessen sowie weiterer Pilotprojekte für Verwaltungsgebäude
  • Beratung eines Kreditinstituts bei der Refinanzierung von Windkraftanlagen
  • Beratung eines spanischen Konzerns bei der Errichtung einer Bioethanolanlage in Deutschland
  • Beratung eines Bundeslandes bei der Strukturierung von PPP-Projekten im Zusammenhang mit dem Abbau stationierter US-Truppen

Informationstechnologie
  • Laufende vergaberechtliche Beratung des weltweit drittgrößten unabhängigen softwarelieferanten
  • Laufende vergaberechtliche Beratung eines IT-Dienstleisters für die Versorgungswirtschaft
  • Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren im Zusammenhang mit der Ausschreibung einer Baukonzession

Öffentliches Wirtschaftsrecht
  • Beratung eines Chemiekonzerns mit Produktionsanlagen in Deutschland, den Niederlanden, Italien und England zur abfallrechtlichen Bewertung der Vermarktung von Produktionsrück-ständen
  • Beratung eines Chemieunternehmens wegen der Erhöhung von Entwässerungsgebühren nach Privatisierung der Kommunalbetriebe
  • Beratung eines Chemieunternehmens zu Fragen der Umwelthaftung und des Altlastenrecht im Zusammenhang mit der geplanten Errichtung eines Heizkraftwerks auf einem Betriebsgelände
  • Beratung der deutschen Tochtergesellschaft eines kanadischen Technologiekonzerns zur Prospektpflichtigkeit von Mitarbeiteraktienprogrammen und der Vorgehensweise gegenüber der BaFin
  • Beratung eines internationalen Konzerns zur Einhaltung der Richtlinien über die Korruptionsbekämpfung bei der Beauftragung ausländischer Vertriebsbeauftragter
  • Beratung einer englischen Bank zu den Rahmenbedingungen für finanzierte Teilzeitwohnrechts-Verträge in Deutschland

Unsere Mandanten
Zu unseren Mandanten zählen namhafte nationale und internationale Bauunternehmungen, FM-Dienstleister, Banken und Infrastrukturfonds, Softwareunternehmen und IT-Dienstleister sowie öffentliche Auftraggeber.

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