3. März 2021Lesedauer 2 Minuten

Gruppenversicherungen im Fokus von Rechtsprechung und Gesetzgebung

Strafrechtliche Risiken infolge des Vorlagebeschlusses des BGH vom 15. Oktober 2020?<br> Und: Neues zum Versicherungsteuermodernisierungsgesetz

Der BGH hat dem EuGH im Oktober 2020 die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob Gruppenversicherungsnehmer im Bereich der Auslandsreisekrankenversicherung als Versicherungsvermittler im Sinne der Versicherungsvermittler-Richtlinie einzuordnen sind. Wenn dem so ist, benötigen die Versicherungsnehmer solcher teilweise sehr großvolumigen und wie eigene Bestände geführten Verträge eine Vermittlererlaubnis, die sie derzeit in aller Regel nicht haben. Das kann erhebliche Auswirkungen nicht nur für Versicherer, sondern auch für die versicherungsnehmende Industrie, den Handel und Dienstleistungsunternehmen haben.

In ihrem Webinar am 26. Februar 2021 haben Dr. Gunne W. Bähr, Dr. Emanuel H. F. Ballo, Manuel Baroch Castellvi und Dr. Björn Enders die rechtlichen und praktischen Folgen des Vorlagebeschlusses und der zu erwartenden EuGH-Entscheidung erörtert. Insbesondere: Führt der Vorlagebeschluss zu straf-, ordnungswidrigkeits- und aufsichtsrechtlichen Risiken für betroffene Versicherer und Versicherungsnehmer, die als Gruppenspitze fungieren? Haben betroffene Unternehmen jetzt Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen? Wie ist mit den Rechtsunsicherheiten umzugehen und worauf sollten sich Unternehmen einstellen? Dass in dem Vorlagebeschluss gewisse Compliance-Risiken für Versicherungsnehmer, aber auch Versicherer liegen, liegt auf der Hand.

Daneben hat das Gesetz zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechts vom 3.12.2020 erhebliche Auswirkungen auf die Versicherungs-/ Rückversicherungsindustrie und die versicherungsnehmende Wirtschaft. Im Nachgang zu unserem letzten Webinar vom Dezember 2020 werden wir hier ein Update geben, zumal sich schon jetzt Tendenzen abzeichnen, wie Versicherer darauf reagieren.

Das Webinar stellte den BGH-Vorlagebeschluss und ausgewählte Aspekte des Versicherungsteuermodernisierungsgesetzes vor und beleuchtete die vorstehenden Folgeprobleme für die Praxis sowie konkrete Besteuerungsfolgen bei internationalen Gruppenversicherungsverträgen.

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