16. März 2021Minute 1 gelesen

Mindeststandards in der Lieferkette

Auswirkungen des „Lieferkettengesetzes“ für deutsche Unternehmen nach dem Regierungsentwurf vom 3. März 2021

Mit einem sogenannten „Lieferkettengesetz“ kommen auf deutsche Unternehmen erhöhte Anforderungen mit Blick aufdie Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards in internationalen Lieferketten zu. Der Entwurf der Bundesregierungzum „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ vom 3. März 2021 bietet nun erste Konkretisierungendieser Anforderungen. Mit dem neuen Lieferkettengesetz sollen insbesondere Kinder- und Zwangsarbeit sowie Diskriminierungen bei ausländischen Zulieferern deutscher Unternehmen unterbunden werden. Nach dem Regierungsentwurf soll das Lieferkettengesetz ab 2023 auf größere Unternehmen mit einer Mitarbeiterzahl von mindestens 3.000 Mitarbeitern Anwendung finden, ab 2024 wird dieser Schwellenwert auf 1.000 Mitarbeiter heruntergesetzt.

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