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19. Jänner 2023Lesedauer 1 Minute

DORA – IT-Sicherheit gesetzlich verordnet

Dieser Artikel wurde mit Genehmigung des Herausgebers zweitveröffentlicht.

Das Gesetzgebungsverfahren zum „Digital Operations Resilience Act“ („DORA“) ist durch die Annahme des Europäischen Rats am 28.11.2022 abgeschlossen. Regelungsgegenstand ist die Stärkung der digitalen operativen Resilienz von im Finanzsektor tätigen Unternehmen zur bestmöglichen Vermeidung von Cyberbedrohungen und zum angemessenen Umgang mit diesen. Für diese Zwecke bringt DORA als erstes europäisches branchenspezifisches Gesetz zur IT-Sicherheit eine Fülle unterschiedlicher Pflichten für zahlreiche Marktteilnehmer mit sich, deren Erfüllung mit hohen Aufwänden verbunden sein wird, die aber zugleich das Potential mit sich bringen, einen neuen Marktstandard zu etablieren. DORA ist bereits am 16.1.2023 in Kraft getreten. Die Vorgaben sind bis zum 17.1.2025 von den Regelungsadressaten umzusetzen.

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