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7. April 2025Lesedauer 3 Minuten

Künstliche Intelligenz bei der Geldanlage – ESMA warnt Verbraucherinnen und Verbraucher vor Risiken bei Nutzung öffentlich zugänglicher KI-Tools

Ende März 2025 veröffentlichte die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) eine Warnung vor der Nutzung von öffentlichen KI-Tools und Apps bei der Geldanlage. Diese Warnung richtet sich primär an Verbraucherinnen und Verbraucher, die diese Tools im Zusammenhang mit ihrer Geldanlage nutzen und / oder sich von diesen Tools Rat und Empfehlungen für ihre Anlageentscheidungen erteilen lassen. Die BaFin hat auf diese Warnung der ESMA ausdrücklich hingewiesen.  

Wichtig ist, dass sich diese Warnung nur auf öffentlich zugängliche KI-Tools bezieht. Sie betrifft nicht die Nutzung von KI durch Wertpapierdienstleister bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen für Kunden. Hierzu hatte ESMA bereits im letzten Jahr ein Statement veröffentlicht und klargestellt, dass regulierte Wertpapierdienstleister beim Einsatz von KI weiterhin vollumfänglich den Organisations- und Wohlverhaltensregeln der MiFID II unterliegen und im besten Kundeninteresse handeln müssen. Zu den spezifischen Risiken für Banken beim Einsatz künstlicher Intelligenz hatte die BaFin bereits unter anderem in ihrer Veröffentlichung „Risiken im Fokus 2025“ unter dem Stichwort „Digitalisierung“ Stellung genommen.

Hintergrund der nun ausgesprochenen Warnung der Aufsichtsbehörden ist, dass öffentlich zugängliche KI-Tools aus ESMAs Sicht nicht den entsprechenden anlegerschützenden Verhaltens- und Organisationspflichten unterliegen, aber zunehmend überzeugend und professionell wirkende Anlageberatung erbringen können. Dabei kann es sich z.B. um Tipps für die Geldanlage, um konkrete Empfehlungen nach Eingabe personenbezogener Daten oder um sog. „stock signals“ bzw. „stock picking“ handeln.

ESMA betont ausdrücklich, dass öffentlich zugängliche KI-Tools nicht für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen, insbesondere Anlageberatung, zugelassen und beaufsichtigt sind und insbesondere nicht verpflichtet sind, im bestmöglichen Interesse der Anlegenden zu handeln. Des Weiteren weist ESMA darauf hin, dass öffentliche KI-Tools nicht den strengen Standards und Regelungen für zugelassene Wertpapierdienstleister unterworfen sind und dass der Anlegende bei Problemen nicht auf einen Ombudsmann oder Streitbeilegungsverfahren zurückgreifen kann.

Entsprechend warnt ESMA unmissverständlich davor, sich für Anlegerinformationen und Beratung ausschließlich auf öffentlich zugängliche KI-Tools zu verlassen. Des Weiteren warnt ESMA davor, persönliche Daten – also Daten, die von regulierten Unternehmen für die Zwecke der Geeignetheitsprüfung erhoben würden – in öffentliche KI-Tools einzugeben.

Ein Key Take-Away ist, dass ESMA durchaus erhebliche Gefahren für Anlegerinnen und Anleger durch Empfehlungen von öffentlich zugänglichen KI-Tools sieht, auch wenn deren Angebote derzeit aus Sicht der ESMA nicht ohne weiteres als Anlageberatung bzw. Anlagevermittlung im Sinne des WpHG bzw. der MiFID II oder als Anlageempfehlungen im Sinne des Marktmissbrauchsregimes klassifiziert werden können.

Gern unterstützen wir Sie bei allen Fragestellungen rund um den Einsatz von KI und freuen uns auf einen Austausch mit betroffenen und / oder interessierten Marktteilnehmern.