27. August 2025Lesedauer 1 Minute

Gender Balance in Business

*Dieser Beitrag wurde zuerst in der Betriebs Berater veröffentlicht und wird hier mit der Zustimmung des Verlags verwendet.

Das Europarecht verpflichtet zu Maßnahmen gegen Diskriminierung. Nach Artikel 3 Abs. 3 EU-Vertrag fördert die Union soziale Gerechtigkeit und sozialen Schutz sowie die Gleichstellung von Männern und Frauen. Diesem Auftrag folgend hat die EU die Richtlinie zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern unter den Direktoren börsennotierter Gesellschaften und über damit zusammenhängende Maßnahmen erlassen, deren Regeln spätestens seit Januar dieses Jahres Anwendung finden.
Neben den gesetzgeberischen Maßnahmen ist Überzeugungsarbeit erforderlich, um das Ziel einer Gender Balance zu erreichen. Die Wirkung von gesetzlichen Quoten haben sich gezeigt: Sie wirken, bis die Quote erreicht ist.

Erfahren Sie mehr über die Hintergründe und die weitreichenden Auswirkungen dieser Entscheidung über obenstehenden Link.