25. November 2025

EuGH zu Fahrzeiten fur den Arbeitgeber

Auch Zeit auf dem Rück­sitz ist Arbeits­zeit

*Dieser Beitrag wurde zuerst in der Legal Tribune Online veröffentlicht und wird hier mit der Zustimmung des Verlags verwendet.

Fahren nach Vorgaben und mit Fahrzeugen des Arbeitgebers sind auf für Mitfahrer als Arbeitszeiten zu bewerten, so der EuGH. Das ist aber keine Revolution, sondern seit Jahren seine ständige Rechtsprechung.

Reisezeiten zu Arbeitsorten nach Vorgaben des Arbeitgebers sind auch für Mitfahrer Arbeitszeit. So hat es der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Vorabentscheidungsverfahren aus Spanien entschieden (Urt. v. 09.10.2025, Az. C 110/24).

In dem zugrunde liegenden Fall setzt die Arbeitgeberin öffentliche Investitionen zur Verbesserung von Naturräumen in die Praxis um. Die Mitarbeiter fahren dazu täglich von ihrer Wohnung zu vorgegebenen Stützpunkten. Dort bekommen sie ein Fahrzeug mit dem notwendigen Material gestellt. Mit diesem fahren sie morgens um 8 Uhr los, um 15 Uhr geht es vom Arbeitseinsatzort zurück zum Stützpunkt – und alle fahren eigenständig heim. Nach den Arbeitsverträgen zählte die Fahrt vom Stützpunkt zur Arbeitsstelle und zurück nicht als Arbeitszeit.

Diese Regelung wird keinen Bestand haben. Denn auf die Vorlage des spanischen Gerichts stellte der EuGH klar, dass diese Fahren Arbeitszeit sind.

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