2. Dezember 2025

EU verschiebt Start der Entwaldungsverordnung und plant Vereinfachungen für Unternehmen

Nach Entscheidung des Rates am 26. November 2025 hat nun auch das EU-Parlament für eine erneute Verschiebung sowie für eine Überarbeitung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) gestimmt. Verantwortlichen Marktteilnehmern wird damit mehr Zeit eingeräumt. Für große und mittlere Unternehmen gilt die Anwendung der EUDR nun erst ab dem 30. Dezember 2026 und für Kleinst- und Kleinunternehmen erst ab dem 30. Juni 2027, statt wie ursprünglich ab Ende 2025 bzw. Ende 2026.

Neben der Verschiebung der Umsetzungsfrist ist auch eine Überarbeitung geplant, die zu weitreichenden Vereinfachungen führen soll. Bedeutendste Änderung ist, dass die Sorgfaltserklärung künftig vom Erstinverkehrbringer abgegeben werden soll. Bei nachgelagerten Marktteilnehmern reicht die Weitergabe von Referenznummern. Das führt zu einer Entlastung vieler Unternehmen. Weitere Vereinfachungen betreffen die Angabe der Betriebsadresse statt Geodaten in der Sorgfaltserklärung sowie die Schätzung von Erntemengen. Des Weiteren soll eine Anpassung der Angaben in der Erklärung nur noch bei grundlegenden Änderungen erforderlich sein. Bis Ende April 2026 soll die Kommission zudem eine Folgenabschätzung vorlegen, um die Auswirkungen der Vereinfachungen zu prüfen.

Die neueren Entwicklungen stoßen auf kontroverse Reaktionen. Umweltpolitiker befürchten einen massiven Rückschritt beim Waldschutz und sehen den Green Deal in Gefahr. In der Wirtschaft sind die Stimmen gespalten: Während einige Unternehmen die Überarbeitungen begrüßen, da sie den praktischen Abläufen entsprechen und zu Entlastung führen, zeigen sich z.B.  große Lebensmittelkonzerne enttäuscht. Sie kritisieren, dass ihre bereits getätigten Investitionen ins Leere laufen und beklagen wachsende Rechtsunsicherheit.

Die Entscheidung muss in den bevorstehenden Trilogverhandlungen noch bestätigt werden, was aber als nahezu sicher gilt. Die finale Abstimmung wird zwischen dem 15. und dem 18. Dezember erwartet.

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