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7. Februar 2025Lesedauer 2 Minuten

DLA Piper gewinnt CISG-Maskenstreite vor LG Bonn und OLG Köln

In einem von DLA Piper nach UN-Kaufrecht geführten Prozess hat das Oberlandesgericht Köln heute entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland einem tschechischen Lieferanten von FFP2-Masken offene Kaufpreise und Zinsen in Höhe von 26,7 Millionen Euro zahlen muss (Az. 8 U 38/23). Bereits am 29. Januar 2025 urteilte das Landgericht Bonn in einem weiteren von DLA Piper geführten Prozess, dass die Bundesrepublik Deutschland dem Rechtsnachfolger eines chinesischen Maskenlieferanten ebenfalls nach UN-Kaufrecht Schadensersatz in Höhe von 27,4 Millionen Euro schuldet. Das Urteil markiert einen Wendepunkt in der Rechtsprechung der 1. Zivilkammer des LG Bonn, die für fast alle „Maskenprozesse“ erstinstanzlich zuständig ist (Az. 1 O 461/23).

Im Frühjahr 2020 führte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) unter Jens Spahn ein „Open House“-Verfahren zur Beschaffung von Schutzausrüstung durch. Jeder Anbieter von mindestens 25.000 Schutzmasken erhielt einen garantierten Zuschlag für 4,50 Euro pro Stück. Insgesamt 535 ausländische und deutsche Lieferanten schlossen mit dem BMG insgesamt 733 Verträge mit einem Volumen von 6,4 Milliarden Euro ab. Über 100 dieser Lieferanten sahen sich zu Klagen auf Kaufpreise und Schadensersatz veranlasst, nachdem das BMG Zahlungen verweigerte und Rücktritte erklärte. Der Gesamtstreitwert aller „Open House“-Klagen ist deutlich zehnstellig. DLA Piper vertritt Ansprüche überwiegend ausländischer Lieferanten mit einem Volumen von über 300 Millionen Euro.

Für die dem vereinheitlichten UN-Kaufrecht unterliegenden „Open House“-Verträge ausländischer Lieferanten entschieden sowohl das LG Bonn als auch das OLG Köln, dass die Rücktritte des BMG ohne vorherige Fristsetzungen unwirksam waren. Eine anderslautende Klausel im „Open House“-Vertrag benachteiligte die Lieferanten unangemessen; sie war deswegen nach deutschem AGB-Recht nichtig.

„Nach diesen Urteilen wird es für das BMG sehr schwer, sich gegen die Ansprüche ausländischer Lieferanten weiter zu verteidigen“, sagt DLA Piper-Partner Dr. Wolfgang Jäger, der die Prozesse vor dem LG Bonn und OLG Köln führt. „Wäre das BMG ein Kaufmann, müsste es hohe Rückstellungen für offene Kaufpreise, Schadensersatzzahlungen und Prozesskosten bilden.“