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28. Februar 2025Lesedauer 2 Minuten

Hanseatisches Oberlandesgericht: Gastzugang datenschutzrechtlich nicht immer geboten

DLA Piper stärkt Rechte der Online-Marktplatzbetreiber

DLA Piper hat eine Marktplatzbetreiberin, die für ihre Kundinnen und Kunden keinen Gastzugang anbietet, erfolgreich vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (HansOLG) verteidigt. Der Einkauf auf deren Marktplatz setzt nämlich voraus, dass ein passwortgesichertes Kundenkonto erstellt wird. Die Verbraucherzentrale Bundesverband sah darin insbesondere einen Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung. Dieser Argumentation folgte das HansOLG nicht. Vielmehr sei dieses Vorgehen gerechtfertigt.

Um die Funktionsfähigkeit ihres hybriden Marktplatzes, bei dem eigene Waren neben denen von zahlreichen Dritthändlern verkauft werden, zu gewährleisten, sei die Beklagte berechtigt, auf einem Kundenkonto zu bestehen. Insgesamt überwögen im Rahmen der praktischen Bestellabwicklung und der Datenverwaltung auch für den Verbraucher die Vorteile, die ein fortlaufendes Kundenkonto auf dem Online-Marktplatz der Beklagten mit sich bringt, den mit der Verpflichtung verbundenen Nachteil, bei der Anlegung eines solchen Kontos insbesondere auch ein Passwort anzugeben.

Auch der Hamburgische Datenschutzbeauftragte (HmbBfDI) kam im erstinstanzlichen Verfahren und auf Bitten des Landgerichts Hamburg (LG Hamburg) um die Erteilung einer amtlichen Auskunft zu dieser Bewertung: zwar sei aufgrund eines Beschlusses der Datenschutzkonferenz vom 24. März 2022 grundsätzlich die Rechtsauffassung vorherrschend, dass den Verbraucherinnen und Verbrauchern im Online-Handel ein Gastzugang anzubieten sei. Allerdings bestehe für Online-Händler die Möglichkeit, im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände von diesem Grundsatz abzuweichen. Der Umstand, dass die Beklagte ein hybrides Marktplatzsystem betreibt, in das auch Dritthändler in großem Umfang eingebunden sind, spräche für eine solche Ausnahme.

Die Revision wurde nicht zugelassen, der für eine Nichtzulassungsbeschwerde erforderliche Streitwert ist nicht erreicht.

Das DLA Piper Team stand für den gesamten Prozess unter der gemeinsamen Federführung von Partnerin Verena Grentzenberg (Datenschutz, Hamburg) und Partner Prof. Dr. Stefan Engels (Werberecht/Litigation, Hamburg). Darüber hinaus waren beteiligt Senior Associate Katharina Pauls (Datenschutz, Hamburg) und die Associates Katja-Maria Harsdorf und Jonas Mücke (Werberecht/Litigation, Hamburg).