5. Februar 2021Minute 1 gelesen

Verbandssanktionengesetz und Versicherungsteuer

Neue Compliance-Herausforderungen für Versicherer und ihre Versicherungsnehmer

Am 16. Juni 2020 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Verbandssanktionengesetzes beschlossen, am 15. Juli 2020 folgte sodann der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechts, der vom Bundestag bereits am 29. Oktober 2020 verabschiedet wurde. Die Regelungen beider Gesetzesentwürfe haben erhebliche Auswirkungen sowohl auf die Versicherungs- und Rückversicherungsindustrie als auch auf die versicherungsnehmende Wirtschaft mit grenzüberschreitender Versicherungsdeckung. Ebenso dringlich erscheinen womöglich neueste Entwicklungen in der höchstrichterlichen Steuerrechtsprechung, die das Potential haben, die wohl bisherige Praxis der Versicherungsteuer-Compliance im Rahmen von Gruppenversicherungen erheblich umzukrempeln.

Die neuen Änderungen und Entwicklungen vermögen nicht nur zu erforderlichen steuerlichen Korrekturen und damit einhergehenden steuerstrafrechtlichen Risiken für die Vergangenheit führen, sie werfen auch für die Zukunft Fragen rund um Compliance-Risiken auf.

In ihrem Webinar am 10. Dezember 2020 gingen Dr. Gunne W. Bähr, Dr. Björn Enders und Dr. Christian Schoop auf folgende Punkte ein:

  • Vorstellung der neuen Gesetzesentwürfe
  • Beleuchtung der Auswirkungen auf die interne Geschäftsorganisation der Versicherungsunternehmen und die Compliance-Struktur regulierter Unternehmen
  • Erläuterung konkreter Besteuerungsfolgen bei internationalen Gruppenversicherungsverträgen
  • Erläuterung der neueste Rechtsprechung des BFH zu Gruppenversicherungen
  • Blick auf internationale Versicherungsprogramme
  • Veranschaulichung der neuesten Entwicklungen anhand von Praxisfällen, steuer- und strafrechtlichen Risiken sowie Lösungsvorschläge
  • Erläuterung der gesteigerten Bedeutung von Compliance nach dem Verbandssanktionengesetz und der Maßnahmen, die ein Unternehmen ergreifen sollte
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