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25. Mai 2023Lesedauer 6 Minuten

Teil 1: Energieeffizienzgesetz (EnEfG) – Neue gesetzliche Anforderungen für Unternehmen

Der Bundestag berät erstmals das Energieeffizienzgesetz (EnEfG)

Der Bundestag hat in der Plenarsitzung am Donnerstag, 25. Mai 2023, erstmals über den Gesetzentwurf zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes (EnEfG) (Drucksache 20/6872) beraten. Danach wurde die Vorlage zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Klimaschutz und Energie überwiesen.

Zur Umsetzung der europaweiten Bemühungen zur Bekämpfung des Klimawandels stellte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz kürzlich einen Referentenentwurf vor, der auf eine drastische Steigerung der Energieeffizienz abzielt. Das Gesetz setzt die Anforderungen der laufenden Novelle zur EU-Energieeffizienzrichtlinie auf nationaler Ebene um und soll wesentlich zum Erreichen der nationalen Klimaziele beitragen. Ziel ist es, den Endenergieverbrauch Deutschlands im Vergleich zum Jahr 2008 mindestens bis zum Jahr 2030 um 26,5 % zu senken. Am 19. April 2023 wurde der Entwurf vom Bundeskabinett beschlossen. Die zweite und dritte Lesung im Bundestag, sowie die Schlussabstimmung über den Entwurf sollen schon am 22. und 23. Juni 2023 stattfinden.

 

Endenergieeinsparungsverpflichtung des Bundes und der Länder

Zunächst werden sowohl Bund, als auch Länder dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Energieeinsparung umzusetzen. Dabei soll der Bund eine jährliche Endenergieeinsparung von 45 TWh und die Länder von 5 TWh erreichen. Die Menge der einzusparenden Energie wird für jedes Bundesland prozentual festgelegt. Darüber hinaus sind öffentliche Stellen, die einen jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 1 GWh aufweisen, verpflichtet, ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einzuführen, um ihren jährlichen Gesamtendenergieverbrauch um 2% zu reduzieren.

 

Was für Ihr Unternehmen jetzt wichtig ist

Die Vorschriften für Unternehmen richten sich nach deren Energieverbrauch. So müssen Unternehmen, deren jährlicher durchschnittlicher Gesamtendenergieverbrauch der letzten drei Jahre mehr als 15 GWh beträgt, spätestens 20 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen. Darüber hinaus müssen wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Abwärmerückgewinnung in Plänen erfasst und veröffentlicht werden, wenn der jährliche durchschnittliche Gesamtendenergieverbrauch der letzten drei Jahre mehr als 2,5 GWh beträgt.

Nach dem fünften Abschnitt des Entwurfs werden Unternehmen zudem verpflichtet, die entstehende Abwärme nach dem Stand der Technik zu vermeiden und die anfallende Abwärme auf den Anteil der technisch unvermeidbaren Abwärme zu reduzieren. Zudem soll es eine Pflicht zur Verwendung der Abwärme geben, soweit dies möglich und zumutbar ist. Ausnahmen gibt es für Unternehmen, wenn der jährliche durchschnittliche Gesamtendenergieverbrauch der letzten drei Jahre 2,5 GWh oder weniger beträgt.

 

Energieeffiziente Rechenzentren im Fokus

Aufgrund ihres besonders hohen Energieverbrauchs unterwirft das geplante Gesetz im vierten Abschnitt Rechenzentren besonderen Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. So sind neben den allgemeinen Vorschriften für Unternehmen hohe Energieeffizienzstandards, eine minimale Temperatur für die Luftkühlung sowie eine verpflichtende Abwärmenutzung vorgesehen. Darüber hinaus soll ein festgelegter Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energien bezogen werden.

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 12. Mai 2023 empfohlen, die Vorschriften zur Luftkühlung zu streichen, die Bundesregierung ist dem jedoch bereits in ihrer Gegenäußerung nicht gefolgt.

Des Weiteren kritisierte der Bundesrat besonders den fehlenden Ausgleich der zu erwartenden finanziellen Mehraufwendungen der Länder und Kommunen durch den Bund. Zudem wird die Aufnahme von Bestandsschutzregelungen gefordert, um gravierende negative Folgen, insbesondere für Rechenzentren der öffentlichen Hand, zu vermeiden. Die Bundesregierung hat den genannten Vorschlägen des Bundesrates nicht zugestimmt.

 

Wie geht es jetzt weiter?

Das EnEfG wird kommen und es wird erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen haben, die zusätzliche Investitionen in Technologien und Infrastruktur zur Verbesserung ihrer Energieeffizienz tätigen müssen, um die neuen rechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Auch wenn im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens über die Kostentragung, Ausgestaltung und Umsetzung des EnEfG im Einzelnen noch viel diskutiert wird: Das Gesetz stellt einen wichtigen Schritt in Richtung einer nachhaltigen Zukunft für Deutschland und die Europäische Union dar.

In unserem zweiten Teil „Energieeffizienzgesetz – Neue gesetzliche Anforderungen für Rechenzentren" lesen Sie, welche Vorschriften nach dem Referentenentwurf des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG-E) für Rechenzentren gelten.