
2. April 2025 • Lesedauer 1 Minute
Ausgleichsansprüche von Handelsvertretern und Vertragshändlern im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen
Dieser Beitrag wurde zuerst in der Betriebs-Berater veröffentlicht und wird hier mit der Zustimmung des Verlags verwendet.
Besonders im Vorfeld einer Unternehmenstransaktion (Transaktion) stellt sich für Käufer wie Verkäufer die Frage, inwieweit die bisher für die Zielgesellschaft tätigen Handelsvertreter und Vertragshändler (zusammen auch: Distributoren) aufgrund der Transaktion das Vertragsverhältnis kündigen können. Diese Frage ist wirtschaftlich wichtig, da trotz einer Eigenkündigung durch den Distributor dessen Ausgleichsansprüche erhalten bleiben können, sofern gemäß § 89b Abs. 3 Nr. 1 HGB (analog) „ein Verhalten des Unternehmers hierzu begründeten Anlass gegeben hat“.
Mögliche Ausgleichsansprüche infolge einer Eigenkündigung sind für den Käufer wirtschaftlich relevant und können den Einfluss auf den Kaufpreis haben. Auch der Verkäufer kann unter Umständen Schuldner von Ausgleichsansprüchen sein. Damit ist es für Käufer- und Verkäuferseite ratsam, sich im Vorfeld einer Transaktion ein realistisches Bild von möglichen Ausgleichsansprüchen zu machen.