
16. September 2025 • Lesedauer 1 Minute
Beraterhaftung bei Kriminalinsolvenzen – Herausforderungen und haftungsrechtliche Implikationen
*Dieser Beitrag wurde zuerst in der VersicherungsPraxis veröffentlicht und wird hier mit der Zustimmung des Verlags verwendet.
Die Insolvenz eines bekannten Unternehmens beschäftigt stets auch die interessierte Öffentlichkeit. Ganz besondere Aufmerksamkeit erfahren jedoch Fälle,
in denen die Insolvenz durch strafbares Verhalten einzelner oder mehrerer Beteiligter - häufig Mitglieder der Geschäftsführung oder leitende Mitarbeiter - verursacht worden sein soll. In der jüngsten Vergangenheit sind einige solcher Fälle bekannt worden, wobei die Vorgänge um die Wirecard AG sicherlich die höchsten Wellen geschlagen haben. In diesen auch Kriminalinsolvenzen genannten Fällen geraten neben den Beteiligten auf Unternehmensseite zunehmend
auch externe Berater des Unternehmens ins Visier der straf- und zivilrechtlichen Aufarbeitung. Insbesondere der Insolvenzverwalter,aber auch andere Betroffene prüfen eingehend, ob Ansprüche nicht auch gegen Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder sonstige Beraterder Gesellschaft geltend gemacht werden können. Dies erscheint nicht zuletzt mit Blick auf die hinter diesen Beratern stehenden Berufshaftpflichtversicherer besonders lohnend.
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