
20. Januar 2026
Legal Roadmap 2026: Produkthaftungsrecht im digitalen Zeitalter
Die Digitalisierung verändert nicht nur Produkte, sondern auch ihre rechtlichen Rahmenbedingungen – die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie bringt umfassende Neuerungen.
Was müssen Unternehmen jetzt beachten?
Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie gilt für Produkte, die ab dem 9. Dezember 2026 in der Europäischen Union in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden. Sie stellt eine grundlegende Modernisierung des Produkthaftungsrechts dar. Neben klassischen physischen Produkten unterliegen künftig auch Software, KI-Systeme, digitale Konstruktionsunterlagen sowie smarte Produkte der Produkthaftung. Die Haftung gilt weiterhin für Hersteller und Importeure, wird aber nun ausdrücklich auch auf Fulfillment-Dienstleister, Betreiber von Online-Marktplätzen sowie Unternehmen ausgeweitet, die Produkte nachträglich wesentlich verändern. Erstmals werden zudem auch Schäden erfasst, die durch den Verlust oder die Beschädigung von Daten entstehen.
Welche Chancen und/oder Risiken entstehen für Unternehmen?
- Erhöhtes Haftungsrisiko: Die Ausweitung der Haftung auf digitale Komponenten und Dienstleistungen sowie neue Beweisregeln werden voraussichtlich zu häufigeren und komplexeren Streitigkeiten führen.
- Beweiserleichterung und Offenlegungspflichten: In technisch komplexen Fällen greifen Vermutungen für die Fehlerhaftigkeit des Produkts und die Kausalität der Pflichtverletzung für den eingetretenen Schaden, wodurch die Belastung der Unternehmen deutlich steigt. Unternehmen können außerdem dazu verpflichtet werden, interne Informationen, Kenntnisse oder Datenoffenzulegen. Diese Neuerung ist ein nicht zu unterschätzender Schritt des EU-Rechts hin zu einem Discovery-Verfahren im US-amerikanischen Stil. Sie kann erhebliche Risiken im Prozess nach sich ziehen, sicher aber deutlich größeren Aufwand und höhere Kosten für Unternehmen auslösen.
- Gefahr von Massen- und Sammelklagen: Eine derartige Gefahr besteht besonders für Unternehmen mit komplexen oder digitalen Produkten.
- Unsicherheit bei der Auslegung: Die neue Produkthaftungsrichtlinie enthält neue Rechtsbegriffe, für deren Anwendung sich erst noch eine gesicherte Auslegung und Handhabung einstellen muss. Zumindest bis zu einer solchen gesicherten Auslegung erhöht sich das Haftungsrisiko bzw. das Risiko, dass die Graubereiche ausgenutzt werden, um Unternehmen zu Vergleichsschlüssen zu veranlassen.
- Chancen: Gleichzeitig biete die neue Produkthaftungsrichtlinie Unternehmen die Chance, sich durch frühzeitige Adaptation einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, indem sie sich als verlässlicher Anbieter positionieren.
Was sollten Unternehmen jetzt konkret tun?
Unternehmen sollten ihre gesamte Produktpalette und Lieferkette auf Haftungsrisiken überprüfen und technische Dokumentationen sowie Compliance-Prozesse an die neuen Anforderungen anpassen. Verträge mit Lieferanten und Kunden sollten insbesondere hinsichtlich Regress- und Haftungsklauseln überarbeitet werden. Wichtig sind insbesondere die Überprüfung des Versicherungsschutzes auf potentielle Deckungslücken sowie die Entwicklung von Strategien für den Umgang mit Offenlegungsanforderungen und Sammelklagen. Unternehmen sollten zudem ihre Marktüberwachungs- und Beschwerdeprozesse an die neuen gesetzlichen Vorgaben anpassen und gezielt Maßnahmen zur Sicherung von Geschäftsgeheimnissen etablieren. Schließlich empfiehlt es sich, Melde- und Eskalationsprotokolle sowie interne Schulungen für relevante Teams einzuführen.







