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Katharina Fischer

Dr. Katharina Fischer

Senior Associate
Übersicht

Dr. Katharina Fischer berät nationale und internationale Unternehmen in allen Angelegenheiten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Schwerpunkte ihrer Beratung sind die arbeitsrechtliche Begleitung von Restrukturierungen (insb. im Zusammenhang mit Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen), Unternehmensübertragungen, M&A-Transaktionen, das Betriebsverfassungsrecht sowie Fragen der Unternehmensmitbestimmung.

Dr. Katharina Fischer ist Lehrbeauftragte für Arbeitsrecht an der Hochschule Fresenius in Hamburg und veröffentlicht regelmäßig Beiträge in juristischen Fachzeitschriften.

Dr. Katharina Fischer ist Fachanwältin für Arbeitsrecht.

SchwerpunkteEmployment
Berufliche QualifizierungRechtsanwältin zugelassen bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg

Erfahrung

  • Regelmäßige Beratung eines Tech-Unternehmens, zuletzt im Rahmen eines umfangreichen Personalabbaus einschließlich Verhandlung von Interessenausgleich und Sozialplan.
  • Regelmäßige Beratung eines Pharma-Großhändlers, vor allem zu betriebsverfassungsrechtlichen Fragen, zuletzt insbesondere Begleitung von Betriebsratsverhandlungen zu Betriebsverlegungen und -zusammenlegungen.
  • Begleitung zahlreicher M&A-Transaktionen (Asset- und Share Deals) in verschiedenen Branchen (u.A. Softwareindustrie, Chemie, Verlagswesen, Tourismus, FinTech, Recycling), auf Käufer- und Verkäuferseite.
Sprachen
  • Deutsch
  • Englisch
  • Spanisch
Ausbildung
  • Hanseatisches Oberlandesgericht, Zweites Staatsexamen, 2017
  • Bucerius Law School, Dr. jur., 2016
  • Bucerius Law School, Erstes Staatsexamen, 2015

Auszeichnungen

  • Handelsblatt in Kooperation mit Best Lawyers 2024/2025: Ausgezeichnet als “One To Watch” für betriebliche Altersversorgung und Arbeitsrecht

Veröffentlichungen

  • Berichterstattungspflichten zur Work-Life-Balance (mit H.-P. Löw), ZAU 2024, 219 f.
  • Ghosting im Arbeitsrecht. Verschwundene Bewerber und Arbeitnehmer (mit M. Fuhlrott), ArbRAktuell 2024, 209 ff.
  • Thüsing, Hinweisgeberschutzgesetz, 1. Aufl. 2024, Bearbeitung §§ 10, 11, Beck-Verlag
  • Wirksame Kündigungen ohne vorherige Massenentlassungsanzeige? Besprechung von BAG Vorlagebeschl. v. 14.12.2023 – 6 AZR 157/22 (B), und BAG Vorlagebeschl. v. 1.2.2024 – 2 AS 22/23 (A) (mit M. Fuhlrott), NZA 2024, 246
  • Begrenzung des immateriellen Schadensersatzes bei Verletzung des Auskunftsanspruchs? (mit M. Fuhlrott), NZA 2023, 606
  • Unionsrechtliche Prägungen des deutschen Arbeitsrechts durch Vorabentscheidungsersuchen (mit M. Fuhlrott) in: Das Vorabentscheidungsverfahren in Deutschland und in Polen Herausgegeben von Bernard Łukańko und Alexander Thiele, Mohr Siebeck, 24. Mai 2023
  • Nachhaltige Unternehmensführung durch die Brille des Arbeitsrechts – Berichterstattung zu arbeitsrechtlichen Aspekten nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) (mit H.-P. Löw), BB 2023, 372
  • Erfurt locuta: Arbeitszeit ist tatsächlich zu erfassen (mit M. Fuhlrott)Erfurt locuta: Arbeitszeit ist tatsächlich zu erfassen (mit M. Fuhlrott), ArbR Aktuell 2023, 1
  • Energiekrise: Ausgewählte Reaktionsmöglichkeiten für Arbeitgeber (mit K. Bodenstedt), ZAU 2022, 681
  • Verschwiegenheitsklauseln im Lichte des Geschäftsgeheimnisschutzes (mit M. Fuhlrott), NZA 2022, 809-815
  • Betriebsrisiko bei pandemiebedingten Schließungen, GWR 2022, 71
  • Unionsrechtliche Prägungen des deutschen Arbeitsrechts durch Vorabentscheidungsersuchen (mit M. Fuhlrott), RdA 2022, 19
  • Das gesetzliche Fragerecht für Unternehmen nach dem Impfstatus (mit M. Fuhlrott), ArbRAktuell 2021, 489-492
  • Impfpflicht im Arbeitsverhältnis? (mit M. Fuhlrott), NJW 2021, 657
  • Endlich: Virtuelle Beschlussfassung für Arbeitnehmervertretungen (mit M. Fuhlrott), NZA 2020, 490
  • Arbeitsrecht und Corona 2.0 – Weitere gesetzliche Änderungen (mit M. Fuhlrott), NZA 2020, 409
  • Corona: Virale Anpassungen des Arbeitsrechts (mit M. Fuhlrott), NZA 2020, 345
  • Anwendung „transformierter“ Kollektivbedingungen nach Kettenbetriebsübergang, Anm. zu BAG, Urt. v. 12.6.2019 – 1 AZR 154/17 (mit T. Grau), NZA 2019, 1469
  • Keine sachgrundlose Befristung bei acht Jahren und neun Monaten zurückliegender Vorbeschäftigung, Anm. zu BAG, Urteil vom 20.3.2019 – 7 AZR 409/16, GWR 2019, 373
  • Die Wiederholungskündigung. Verbrauch von Gestaltungsrechten und Rechtskraft im Kündigungsschutzprozess (Dissertation), Duncker & Humblot, 2017

Berufserfahrung

Vor ihrem Eintritt bei DLA Piper war Dr. Katharina Fischer bei einer internationalen Anwaltssozietät auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig.

Zusätzliche Informationen

  • Lehrbeauftragte für Arbeitsrecht an der Hochschule Fresenius in Hamburg

Kontakt