Zum Einstieg Lesezeichen hinzufügen

Dr. Emanuel H. F. Ballo

Partner
International für seine umfangreiche Erfahrung in Wirtschaftsstrafsachen und internal investigations anerkannt.
Who is Who Legal
Übersicht

Dr. Emanuel Ballo berät nationale und internationale Unternehmen zu allen Fragen des Wirtschaftsstrafrechts.

Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen in der Verteidigung von Unternehmen gegen strafrechtliche Vorwürfe und in der Koordination der Verteidigung von Mitarbeitern sowie in der Beratung von Unternehmen, zu deren Lasten Straftaten begangen wurden. Er begleitet Unternehmen regelmäßig bei internen Untersuchungen zur Aufdeckung, Verfolgung und Prävention unternehmensinterner Unregelmäßigkeiten. Einen weiteren Schwerpunktseiner Tätigkeit bildet die strafrechtliche Compliance-Beratung.

Emanuel Ballo ist Mitglied des Vorstandes und der Abteilung für die Geldwäscheaufsicht der Rechtsanwaltskammer Frankfurt und Lehrbeauftragter der EBS Universität für Wirtschaft und Recht. Er ist zudem im wissenschaftlichen Beirat der Zeitschrift „Geldwäsche und Recht“.

AnwaltszulassungRechtsanwalt zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main

Erfahrung

  • Durchführung einer internen Untersuchung und Beratung eines internationalen Automobilherstellers nach Eingang eines Whistleblower-Hinweises zu möglichem Fehlverhalten von Führungskräften im Hinblick auf Untreue, Mobbing und weitere Compliance-Verstöße.
  • Beratung eines Technologie-Unternehmens nach einem Cyberangriff zu strafrechtlichen Implikationen sowie zur Kommunikationsstrategie.
    Straf- und insbesondere geldwäscherechtliche Beratung eines börsennotierten Unternehmens im Zusammenhang mit der Beteiligung am Bau eines Kraftwerks in einem unter
  • Korruptionsgesichtspunkten Hochrisikoland.
    Beratung eines in Deutschland ansässigen und international tätigen Unternehmens aus dem Bereich Gesundheitswesen/Life Sciences zu ESG/Compliance-Themen, einschließlich zu Verstößen in der Lieferkette, die von einem Lieferanten unseres Mandanten verursacht wurden.
  • Durchführung einer internen Untersuchung sowie strafrechtliche Beratung eines führenden Immobilienprojektentwicklers nach Eingang eines Hinweises durch einen beauftragten Nachunternehmer mit dem Verdacht der Bestechlichkeit und des Verrats von Geschäftsgeheimnissen.
  • Strafrechtliche Beratung eines international operierenden Unternehmens in einem Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Hinterziehung von Lohnsteuern und Verteidigung gegenüber den Ermittlungsbehörden.
  • Strafrechtliche Beratung eines börsennotierten Unternehmens und Erstattung einer Strafanzeige gegen den ehemaligen Geschäftsführer einer von der Mandantin erworbenen Gesellschaft wegen des Verdachts des Betrugs, Subventionsbetrugs, des Verrats von Geschäftsgeheimnissen und der Steuerhinterziehung sowie Koordination der einzuleitenden Schritte gegenüber den Steuer- und Förderbehörden.
 
Sprachen
  • Deutsch
  • Englisch
Ausbildung
  • Universität Frankfurt am Main, Erstes Staatsexamen, 2007
  • University of Leicester (Großbritannien)
  • Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Zweites Staatsexamen, 2011

Auszeichnungen

  • JUVE Handbuch 2023/2024: Oft empfohlen für Wirtschaftsstrafrecht: Beratung von Unternehmen und Compliance-Untersuchungen; „klug, unaufgeregt, souverän“, Wettbewerber
  • Legal 500 Deutschland 2023: Führender Name und empfohlen für Wirtschaftsstrafrecht: Beratung von Unternehmen, außerdem empfohlen für Compliance und interne Untersuchungen; „herausragender Anwalt mit besonderer Expertise. Er kennt sich nicht nur in der theoretischen Materie sehr gut aus, sondern erarbeitet mit seinem Team praxisnahe und interessensgerechte Lösungen.“; „unglaublich kompetente Arbeitsweise.“; „einer der besten Anwälte für Wirtschaftsstrafrecht in Deutschland.“
  • Handelsblatt in Kooperation mit Best Lawyers 2023/2024: Empfohlen für Wirtschaftsstrafrecht
  • WirtschaftsWoche 2023: Empfohlen als „Top Anwalt“ für Wirtschaftsstrafrecht und WirtschaftsWoche 2022 für Compliance.
  • Who's Who Legal: Leading lawyer under 45 und Future Leader bzw. up-and-coming star, der international für seine umfangreiche Erfahrung in Wirtschaftsstrafsachen und internal investigations anerkannt ist
  • Mitglied der Teams, denen in den Jahren 2012, 2016 und 2018 der JUVE Award Kanzlei des Jahres für Compliance-Untersuchungen verliehen wurde

Veröffentlichungen

  • Ballo/Sauerwein, Von der Krise in die Strafbarkeit? Zu den Strafbarkeitsrisiken für Unternehmensverantwortliche und Unternehmen im Zusammenhang mit Corona-Hilfsmaßnahmen, in: COVuR 2021, S. 200 ff.
  • Ballo/Schoop, Kommentierung zu den Korruptionsvorschriften und zur Einziehung (Vor §§ 73 ff., §§ 73–76 b, 299, 331–334, 357 StGB), in: Nomos Kommentar, Arbeits- und Sozialstrafrecht, hrsg. von Parigger / Helm / Stevens-Bartol, 1. Auflage 2021
  • Ballo, Compliance im Mittelstand – Fluch oder Segen?, in Mittelstandsjahrbuch Accounting, Taxation & Law 2021/2022, hrsg. Hoffmann / Schlüter / Langenhorst, 2021 (S. 1 ff.)
  • Ballo/Skoupil, Verhalten bei und Verhaltensempfehlungen für Durchsuchungen, in: Anti-Korruption Compliance, hrsg. von Busch LL.M. / Hoven / Pieth / Rübenstahl, 1. Auflage 2020 (24. Kapitel).
  • Ballo/Skoupil, Kooperation mit Ermittlungsbehörden, in: Anti-Korruption Compliance, hrsg. von Busch LL.M. / Hoven / Pieth / Rübenstahl, 1. Auflage 2020 (30. Kapitel).
  • Ballo, Kommentierung zur Geldwäsche (§ 261 StGB), in: GwG, hrsg. von Zentes / Glaab, 2. Auflage 2020
  • Ballo/Schoop, Kommentierung zu den Korruptionsvorschriften (§ 20 Korruption), in: Münchener Anwaltshandbuch Verteidigung in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen, hrsg. von Volk / Beukelmann, 3. Auflage 2020
  • Ballo/Schoop, Das Unternehmensstrafrecht rückt näher, in: Börsen-Zeitung, 2020
  • Ballo/Schoop, Kommt jetzt das „Strafgesetzbuch“ für Unternehmen? in: Handelsblatt, 2019
  • Ballo/Skoupil, Quick Savings“ – ein Problem des Korruptionsstrafrechts?, NJW 2019, S. 1174-1178 
  • Kommentierung zu § 261 Strafgesetzbuch (Geldwäsche), in: GwG, hrsg. von Zentes/Glaab, 1. Auflage 2018, S. 1024 - 1051 
  • Der Koalitionsvertrag 2018 - Neue Impulse für die Reform des Sanktionsrechts für Unternehmen, in: CB 2018, 189 - 193 
  • Kommentierung des Beschlusses des LG Braunschweig vom 21. Juli 2015 (Beschlagnahmeschutz), in: wistra 2016, 40 - 44 
  • Beschlagnahmeschutz im Rahmen von Internal Investigation - Zur Reichweite und Grenze des § 160a StPO, in: NZWiSt 2013, 46 - 52

Seminare

Emanuel Ballo hält neben seinen Lehrveranstaltungen regelmäßig Vorträge und Schulungen für Mandanten, Verbände und auf Tagungen

Berufserfahrung

  • 2019 - heute: Partner bei DLA Piper
  • 2015 - 2019: Assoziierter Partner bei einer führenden, international tätigen Kanzlei in Frankfurt am Main
  • 2011 - 2015: Associate und Senior Associate bei DLA Piper

Mitgliedschaften

  • Deutsche Strafverteidiger e.V.
  • Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung e.V.

Kontakt