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Dr. David Buntenbroich

Counsel
David Buntenbroich ist „sehr erfahren“, ein „schlauer Verhandler und fachlich sehr gut“. 
Legal 500 Deutschland 2020
Übersicht

Dr. David Buntenbroich ist seit mehr als 15 Jahren als Prozessanwalt tätig und vertritt Mandanten sowohl in insolvenzrechtlichen und haftungsrechtlichen sowie versicherungsrechtlichen Streitigkeiten als auch in komplexen gesellschafts- und vertragsrechtlichen Auseinandersetzungen.

Zu den Mandanten von David Buntenbroich gehören führende internationale Versicherer, die er insbesondere in Schadenfällen aus dem Bereich Financial Lines vertritt. Sein umfassendes Verständnis von den Besonderheiten des Versicherungssektors gepaart mit dem einschlägigen Fachwissen sowohl in prozessualer als auch materieller Hinsicht versetzt David Buntenbroich dabei in die Lage, seinen Mandanten die bestmögliche Beratung zu bieten.

David Buntenbroich hat langjährige Erfahrung insbesondere bei insolvenzrechtlichen Auseinandersetzungen. Er hat zahlreiche Mandanten bei der erfolgreichen Anspruchsabwehr gegenüber Insolvenzverwaltern unterstützt und vertritt regelmäßig Versicherer als Monitoring Counsel in insolvenzbezogenen D&O-Fällen.

David Buntenbroich wird für Versicherer auch in deckungsrechtlichen Streitigkeiten tätig, sowohl vor staatlichen Gerichten als auch vor Schiedsgerichten. Häufig sind dabei neben deckungs- auch haftungsrechtliche Fragen streitentscheidend, in welchen Fällen er eine umfassende Beratung gewährleisten kann. Darüber hinaus besitzt David Buntenbroich Erfahrung bei der gerichtlichen Vertretung in Massenschadenfällen.

David Buntenbroich veröffentlicht regelmäßig zu Themen aus dem Bereich des Insolvenz- und Prozessrechts und tritt hierzu als Sprecher bei Veranstaltungen auf.

Berufliche QualifizierungRechtsanwalt zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Köln

Erfahrung

  • Vertretung eines globalen Industrieversicherers als Monitoring Counsel und Prozessvertreter bei Abwehr von Organhaftungsansprüchen nach Insolvenz einer Unternehmensgruppe aus dem Automobilsektor, einschließlich Vertretung in mehreren Deckungs- und Haftungsprozessen.
  • Vertretung eines international führenden Versicherungskonzerns in einem DIS-Schiedsverfahren und erfolgreiche Abwehr von Ansprüchen aus einer W&I-Police (Post-M&A-Police).
  • Beratung eines englischen Versicherers im Run-Off in einer komplexen deckungs- und haftungsrechtlichen Auseinandersetzung wegen angeblicher Falschberatungen von Finanzanlagenvermittlern, einschließlich Vertretung in mehr als 80 Gerichtsverfahren.
  • Vertretung eines Unternehmens aus der Chemieindustrie bei der erfolgreichen Abwehr von Insolvenzanfechtungsansprüchen des Insolvenzverwalters eines ehemaligen Kunden.
  • Vertretung eines globalen Lebensmittelkonzerns in Rechtsstreit mit einem ehemaligen Logistikdienstleister nach gescheitertem Ram-Up eines Logistikzentrums, mit dem der gesamte süddeutsche Raum hätte abgedeckt werden sollen.
  • Vertretung eines deutschen Unternehmens aus dem Energiesektor in der Auseinandersetzung mit ausländischem Kunden, einschließlich verschiedener Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes im In- und Ausland.
Sprachen
  • Deutsch
  • Englisch
Ausbildung
  • Oberlandesgericht Köln, Zweites Staatsexamen, 2006
  • Universität zu Köln, Dr. iur., 2005
  • Universität zu Köln, Erstes Staatsexamen, 2002

Auszeichnungen

  • JUVE Handbuch 2019/2020: Oft empfohlen für Konfliktlösung: Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten; „Monitoring Counsel in einem Haftungsverfahren, sehr angenehm u. fachlich versiert“, Wettbewerber
  • Legal 500 Deutschland 2023: Empfohlen für Streitbeilegung: Versicherungsrecht: Streitbeilegung; „sehr erfahren“, „schlauer Verhandler und fachlich sehr gut“ (2020)
  • Handelsblatt in Kooperation mit Best Lawyers 2023/2024: Empfohlen für Prozesse und Versicherungsrecht

Veröffentlichungen

  • Bearbeiter in Meyer-Landrut (Hrsg.), Formularkommentar GmbH-Recht, Carl Heymanns Verlag, 4. Auflage, 2019
  • Entscheidungsanmerkung zum Beschluss des BGH vom 29.6.2017 (I ZB 60/16) zur Bindung des Insolvenzverwalters an vom Schuldner vereinbarte Schiedsklausel (Ko-Publikation mit Markus Kaul), SchiedsVZ 2018, 130
  • Entscheidungsanmerkung zum Beschluss des Thüringer OLG vom 24.3.2016 (1 Sch 7/13) über die Gerichtskosten bei der Sicherungsvollstreckung nach § 1063 Abs. 3 ZPO, SchiedsVZ 2017, 148
  • „Der lange Weg zur Tabellenfeststellung - Im Blickpunkt: Eintritt der Insolvenz nach dem Schiedsspruch“ (Ko-Publikation mit Martin Metz), Dispute Resolution 3/2017, 11
  • „Vollstreckung ohne Grenzen - Europäische Kontenpfändungsverordnung: neue Möglichkeiten für einstweilige Maßnahmen bei der grenzüberschreitenden Forderungssicherung“ (Ko-Publikation mit Martin Metz), Dispute Resolution 1/2017, 6
  • „Transparenz in Investitionsschiedsverfahren – Der Fall Vattenfall und die UNCITRAL-Transparenzregeln“ (Ko-Publikation mit Markus Kaul), SchiedsVZ 2014, 1

Berufserfahrung

David Buntenbroich ist seit 2007 als Rechtsanwalt zugelassen und für DLA Piper tätig. Vorher war er u. a. Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Center for Transnational Law (Universität zu Köln).

Mitgliedschaften

  • International Bar Association
  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS)
  • Kölner Anwaltverein
  • Kölner Juristische Gesellschaft

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