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Christoph Engelmann

Christoph Engelmann

Counsel
Einer der ersten Adressen für Glücksspielrecht in Deutschland.
Legal 500 Deutschland 2020
Übersicht

Christoph Engelmann ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Medien(regulierungs)recht mit mehr als 12 Jahren Berufserfahrung.

Er berät nationale und internationale Unternehmen aus den Sektoren Medien und Technologie im Telekommunikations-, Glücksspiel- und Medien(regulierungs)recht, einschließlich Werbung und Jugendschutz sowie in weiteren regulierten Rechtsbereichen. Zur Rechtsdurchsetzung vertritt er seine Mandanten vor Regulierungsbehörden (u.a. Bundesnetzagentur, Glücksspielbehörden und Landesmedienanstalten) und vor den Verwaltungsgerichten.

Darüber hinaus verteidigt er nationale und internationale Unternehmen in diversen regulierten Industrien in Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Unternehmensbußgelder, u.a. im Rundfunkrecht, Anti-Geldwäscherecht und im Datenschutzrecht.

Zudem berät Christoph Engelmann internationale Unternehmen zu zahlungsdiensterechtlichen Fragen in Bezug auf die EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) sowie zu regulatorischen Fragen im Zusammenhang mit NFTs und Kryptowährungen.

Als Legal Tech Fellow ist Christoph Engelmann für die Legal Tech Strategie von DLA Piper in Deutschland mitverantwortlich.

Berufliche QualifizierungRechtsanwalt zugelassen bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg

Erfahrung

  • Beratung und Vertretung von verschiedenen Unternehmen im gesamten Glücksspielrecht, u.a. bei der Einholung von glücksspielrechtlichen Erlaubnissen, hinsichtlich der Werberegulierung und Zahlungsabwicklung bei Glücksspiel sowie beim verwaltungsgerichtlichen Vorgehen gegen glücksspielrechtliche Verfügungen und Untersagungen.
  • Beratung und Vertretung von Medienunternehmen (Rundfunkveranstalter, Verlagshäuser und Webseitenbetreiber) in regulatorischen Verfahren vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten, u.a. wegen Werberegulierung, Jugendschutz, Rundfunkzulassung und Medienkonzentrationsrecht.
  • Verteidigung von Unternehmen aus diversen regulierten Industrien (z.B. Medien, Entertainment, Telekommunikation, Luftfahrt, Wertpapier und Baustoffe) in Ordnungswidrigkeitenverfahren zur Abwehr von Unternehmensbußgeldern.
  • Beratung internationaler Unternehmen zu telekommunikationsrechtlichen Fragen.
  • Beratung und Vertretung eines internationalen Telekommunikationsanbieters in Streitbeilegungsverfahren vor der Regulierungsbehörde im Bereich Internet-of-Things.
  • Beratung internationaler Unternehmen zur Abgrenzung zulassungspflichtiger Zahlungsdienste von erlaubnisfreien Zahlungsvorgängen, einschließlich Zahlungskarten.
Sprachen
  • Deutsch
  • Englisch
Ausbildung
  • Freistaat Thüringen, Zweites Staatsexamen, 2008
  • Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, Verwaltungswissenschaftliches Ergänzungsstudium, 2007
  • Friedrich-Schiller-Universität Jena, Erstes Staatsexamen, 2006

Auszeichnungen

  • Legal 500 Deutschland 2020: Empfohlen für Medien: Entertainment (inkl. Gaming); „einer der ersten Adressen für Glücksspielrecht in Deutschland“ (2019)
  • Handelsblatt in Kooperation mit Best Lawyers 2023/2024: Empfohlen für Medienrecht

Veröffentlichungen

Christoph Engelmann veröffentlicht regelmäßig medien- und glücksspielrechtliche Beiträge.

  • Kapitel zur Glücksspielregulierung in Deutschland im Handbuch "Getting The Deal Through: Gaming", Auflage 2020 (zusammen mit Dr. Michael Stulz-Herrnstadt) 
  • "Internetverbot für Poker- und Casinospiele mit EU-Recht vereinbar", Zum Urteil des BVerwG v. 26.10.2017, GRUR-Prax 2018, 267 (zusammen mit Dr. Michael Stulz-Herrnstadt) 
  •  New German Anti-Money Laundering Act - impact on gambling operators, 26 Jun 2017 
  • "Das neue Geldwäschegesetz – Auswirkungen für die Glücksspielbranche", ZfWG 2017, 475 (zusammen mit Dr. Michael Stulz-Herrnstadt) 
  • "Sportwettenveranstaltung auch ohne Duldungsverfahren zulässig", Zum Urteil des VGH Kassel v. 29.5.2017, GRUR-Prax 2017, 387 (zusammen mit Dr. Michael Stulz-Herrnstadt) 
  • "Sportwettenvermittlung in NRW mit EU-Konzession zulässig", Zum Urteil des OVG Münster v. 23.1.2017, GRUR-Prax 2017, 132 (zusammen mit Dr. Michael Stulz-Herrnstadt)

PRÄSENTATIONEN UND SEMINARE

  • How to Navigate EU NFT Regulation, NFT.NYC, Panel, 12.04.2023 (u. a. zusammen mit Dr. Nico Brunotte)
  • Non-Fungible Tokens (NFTs) – Anwendungsfälle für Unternehmen, Webinar, 28.02.2023 (zusammen mit Toan Nguyen und Thanh Dao, beide Jung von Matt NERD, sowie Dr. Nico Brunotte)
  • Die 5 wichtigsten (Rechts-)Fragen bei NFT-Projekten, Hi.Web3 Frankfurt, 10.12.2022 (zusammen mit Dr. Nico Brunotte)
  • Top 5 Legal Issues for NFT Projects, NFT.London, Panel, 04.11.2022 (u. a. zusammen mit Dr. Nico Brunotte)
  • New Legal Horizons Podcast: Die Zukunft des Internets – was ist bei NFTs und Web3 aus rechtlicher Sicht zu beachten?, 26.10.2022 (mit Fabian Zentel und Dr. Nico Brunotte)
  • NFT Projects: Made in Germany, Online-Panel, 3.12.2021 (u.a. mit Dr. Theo Pham)
  • Legal Tech in der Großkanzlei, Universität St. Gallen, 01.12.2021, Webinar (zusammen mit Hanna Lütkens und Dr. Nico Brunotte)
  • Legal Tech bei DLA Piper: die Legal Tech Fellow stellen sich vor, jura connect Freiburg, Heidelberg und Tübingen, Webinar, 26.01.2021 (zusammen mit Dr. Nico Brunotte)
  • Change Council for radical change: Wie DLA Piper die Innovation vorantreibt, Juve Signale, Köln, 05.03.2020

Berufserfahrung

Bevor Christoph Engelmann im Jahr 2015 in das Hamburger Büro zu DLA Piper wechselte, arbeitete er seit seiner Rechtsanwaltszulassung im April 2009 für zwei internationale Wirtschaftskanzleien in Hamburg. Teil seiner Tätigkeit war auch ein Secondment in der Rechtsabteilung eines deutschen Fernsehsenders. Zuvor absolvierte er im Rechtsreferendariat im Jahr 2008 eine Station bei der Deutschen Botschaft in Kopenhagen.

Mitgliedschaften

  • Deutsch-Britische Juristenvereinigung

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