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21. Jänner 2025Lesedauer 2 Minuten

DSGVO-Schadensersatz: Risikomanagement nach BGH-Urteil zu Facebook Scraping

Dienstag, 21. Januar 2025

10.00 – 11.00 Uhr

Datenschutzvorfälle lassen sich trotz aller Vorsichtsmaßnahmen nicht immer vermeiden, gleichzeitig wachsen die daraus resultierenden Risiken stetig. Insbesondere Datenlecks führen inzwischen regelmäßig zu Schadensersatzforderungen nach Art 82 DSGVO, die immer häufiger vor Gericht geltend gemacht werden. Dabei stehen zunehmend immaterielle Schadenersatzansprüche im Fokus – gestützt auf subjektive Empfindungen wie Angst, Verunsicherung oder die Sorge der Betroffenen vor einem Missbrauch personenbezogener Daten.

Ein zentraler Argumentationsansatz zur Begründung immaterieller Schadensersatzansprüche, insbesondere von Verbraucherkanzleien bemüht, ist die pauschale Behauptung eines Kontrollverlust der Betroffenen über ihre personenbezogenen Daten. Diese Argumentation hat durch ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus November 2024 im Zusammenhang mit dem Facebook Scraping Rückenwind erhalten. Der BGH hat in seinem Urteil einen Kontrollverlust als Schaden im Sinne des Art. 82 DSGVO grundsätzlich als ersatzfähigen immateriellen Schaden anerkannt.

Gemeinsam mit Ihnen möchten wir in unserem Webinar am 21. Januar 2025 die Inhalte und Folgen dieses Urteils zum Facebook Scraping beleuchten und erste Handlungsempfehlungen für das Risikomanagement von Unternehmen ableiten.

Erfahren Sie, wie Sie datenschutzrechtliche Schadensersatzforderungen vor dem Hintergrund dieser Rechtsprechung zutreffend einschätzen und rechtzeitig Maßnahmen ergreifen, um das Risiko gerichtlicher Auseinandersetzungen und insbesondere erheblicher finanzieller Belastungen für Ihr Unternehmen zu minimieren.

Bei organisatorischen Fragen stehen wir Ihnen gerne per E-Mail zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Crossing new horizons together.

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