
5. November 2024 • Lesedauer 1 Minute
Entgeltdiskriminierung – aber wieviel?
*Dieser Beitrag wurde zuerst im Betriebs-Berater veröffentlicht und wird hier mit der Zustimmung des Verlags verwendet.
Aktuelle Zahlen zeigen, dass 60% der erwerbstätigen Frauen ein Entgelt unterhalb des männlichen Medians beziehen. Doch ist der Median überhaupt ein geeignetes Kriterium, um eine Entgeltdiskriminierung darzulegen? Auch das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg zog in seinem Urteil vom 1. Oktober 2024 die Differenz zwischen dem männlichen und weiblichen Medianentgelt als Bezugsgröße für die Ermittlung des der benachteiligten Klägerin zustehenden Gehalts heran.