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5. November 2024Lesedauer 1 Minute

Entgeltdiskriminierung – aber wieviel?

*Dieser Beitrag wurde zuerst im Betriebs-Berater veröffentlicht und wird hier mit der Zustimmung des Verlags verwendet.

Aktuelle Zahlen zeigen, dass 60% der erwerbstätigen Frauen ein Entgelt unterhalb des männlichen Medians beziehen. Doch ist der Median überhaupt ein geeignetes Kriterium, um eine Entgeltdiskriminierung darzulegen? Auch das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg zog in seinem Urteil vom 1. Oktober 2024 die Differenz zwischen dem männlichen und weiblichen Medianentgelt als Bezugsgröße für die Ermittlung des der benachteiligten Klägerin zustehenden Gehalts heran.