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Dr. Hans-Peter Löw

Senior Counsel

Hans-Peter Löw erweckt den Eindruck, dass er alles schon einmal gesehen hat, egal wie komplex eine rechtliche Herausforderung auch sein mag.

Matthias Füssel, Head of HR Germany, ING
Übersicht

Dr. Hans-Peter Löw ist seit Jahrzehnten in der arbeitsrechtlichen Beratung von Unternehmen des Financial Services Sektor tätig und beschäftigt sich mit komplexen arbeitsrechtlichen Fragen in dieser Branche, auch an der Schnittstelle zu aufsichtsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Themen.

Er ist ein ausgewiesener Experte der regulierten Vergütung im Finanzsektor.

Weitere Themenschwerpunkte sind HR Compliance, Vergütung von Organmitgliedern, Bonus- und Incentivepläne und die Prozessführung bei Streitigkeiten aus diesem Bereich.

Darüber hinaus unterstützt Dr. Hans-Peter Löw seine Mandantinnen und Mandanten bei der Aufstellung von Vergütungssystemen und -berichten nach InstitutsVergV und AktG.

Berufliche QualifizierungRechtsanwalt zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main

Erfahrung

  • Beratung der Banco Santander bei allen arbeitsrechtlichen Aspekten im Zusammenhang mit der Akquisition von spezialisierten Technologiegütern des europäischen Geschäftsbereichs Zahlungsdienste und -abwicklung Geschäftskunden der Wirecard Gruppe.
  • Beratung von Cerberus bei allen arbeitsrechtlichen Aspekten im Zusammenhang mit der Übernahme der HSH Nordbank durch die unabhängigen Investoren.
  • Beratung der Société Générale beim Erwerb der Equity Markets & Commodities (EMC)-Geschäftseinheit der Commerzbank sowie bei der Integration der ehemaligen Mitarbeiter der Commerzbank.
  • Beratung von Scout24 bei dem Carve-out des AutoScout24-Geschäfts sowie bei der Umwandlung in eine Societas Europaea (SE).

*Die obige Auflistung enthält Mandate, die unter einem anderen Arbeitsverhältnis bearbeitet wurden.

Sprachen
  • Deutsch
  • Englisch
Ausbildung
  • Johannes Gutenberg Universität Mainz, Dr. jur., 1987
  • Oberlandesgericht Koblenz, Zweites Staatsexamen, 1985
  • Johannes Gutenberg Universität Mainz, Erstes Staatsexamen, 1982

Auszeichnungen

  • JUVE Handbuch 2023/2024: Führender Name im Arbeitsrecht (über 50 Jahre), oft empfohlen für Arbeitsrecht: Beratung von Unternehmen; „fachl. sehr stark, gewachsenes Vertrauensverhältnis“, Mandant
  • Legal 500 Deutschland 2023: Führender Name und empfohlen für Arbeitsrecht 
  • Chambers Europe Deutschland 2023: Empfohlen für Arbeitsrecht; "a very knowledgeable lawyer who also convinces with his calmness and clarity and leads cases well", "a very wise and sensible lawyer", Mandanten.
  • Handelsblatt in Kooperation mit Best Lawyers 2023/2024: Empfohlen für Arbeitsrecht sowie betriebliche Altersversorgung
  • WirtschaftsWoche 2021: Empfohlen als "Top Anwalt" für Arbeitsrecht

Veröffentlichungen

  • „Gender Diversity on the Board“ – Neues aus Brüssel (gemeinsam mit Maria Boerner), in Personalführung April 2022
  • Hinweisgeberschutz: Grenzen zum Missbrauch, in: Handelsblatt Rechtsboard, 7 Februar 2022
  • „Die gesetzlichen Zielvorgaben zur Frauenquote sind ein notwendiger Impuls“ - Interview zur EU-Frauenquote, in: Haufe, 24 Januar 2022
  • Gendern im Betrieb – Arbeitsrechtliche und personalpolitische Aspekte, in: Personalführung, 2021, S. 72 ff.
  • Nicht zu wenig, nicht zu viel, (Zur Betriebsratsvergütung) Personalmagazin, November 2021, S. 90 ff.
  • Entgelttransparenz: Zum Einsichtsrecht des Betriebsausschusses in die Entgeltlisten – BB Kommentar, in: Betriebs-Berater, 39/2021, 27 September 2021, S. 2304
  • Gender Diversity: Neues Gesetz gibt weitere Schritte vor, in: Personalführung, April 2021, S. 68 ff.
  • Gender Diversity im Vorstand – Jedenfalls ein bisschen! (zusammen mit K. Stüber), DB 7 Dezember 2020, S. M22f.
  • Arbeitsrechtliche Konsequenzen für deutsche Banken? – Brexit-Planung mit doppelten Hüten; in Legal Tribune Online 21 Januar 2019
  • AGB-Kontrolle von Vorstandsverträgen (Anmerkungen zum Urteil des LAG Frankfurt a.M. vom 18 April 2018 - 4 U 120/17); AG 2018, S. 837ff
  • Variable Vergütung: Stichtagsregelung im Tarifvertrag (Anmerkung zum Urteil des BAG vom 27 Juni 2018 - 10 AZR 290/17); BB 2018, S. 2816
  • Merkel will Kündigungsschutz für Banken lockern; FAZ 207/2018 vom 06 September 2018, S. 19
  • Telearbeit im Bankensektor: Die neue Vereinbarung der europäischen Sozialpartner; Expertenforum Arbeitsrecht, 10 Januar 2018

Seminare

  • Regulierte Vergütung im Rahmen des Grundlagenseminars Bankaufsichtsrecht am 14. Februar 2022
  • Überblick über die Änderungen durch die Institutsvergütungsverordnung sowie Vorstellung des aktualisierten Handbuchs „Vergütungssysteme“ im Rahmen des Seminars „Vergütung in Finanzinstituten 2022“ beim Verband der Auslandsbanken am 16. März 2022

Berufserfahrung

  • 2011 – 2022: Partner in einer internationalen Anwaltskanzlei
  • 1996 – 2011: Partner in einer internationalen Anwaltskanzlei

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