
30. September 2025
Die Kommission zur Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie hat ihre Arbeit aufgenommen
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie muss bis zum 7. Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Der Koalitionsvertrag "Verantwortung für Deutschland" aus dem Mai 2025 sagt dazu:
"Wir wollen gleichen Lohn für gleiche Arbeit für Frauen und Männer bis 2030 verwirklichen. Dazu werden wir die EU-Transparenzrichtlinie bürokratiearm in nationales Recht umsetzen. Wir werden eine Kommission einsetzen, die bis Ende 2025 dazu Vorschläge macht."
Die von Bundesministerin Karin Prien eingesetzte Kommission zur bürokratiearmen Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie hat am 17. Juli 2025 ihre Arbeit aufgenommen. Der Auftrag der Ministerin an die Kommission ist klar:
"Wir wollen gleichen Lohn für gleiche Arbeit bis 2030. Dazu müssen wir die Lohnlücke weiter schließen und die EU-Entgelttransparenzrichtlinie 1:1 umsetzen. Ich habe heute die Kommission "Bürokratiearme Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie" beauftragt, Vorschläge zur bürokratiearmen und wirksamen Umsetzung der Richtlinie zu entwickeln. Auch soll die Runde Vorschläge zur Unterstützung von kleinen und mittelständischen Unternehmen entwerfen. Ich bin mir sicher, der Kommission […] wird es gelingen, bis Spätherbst 2025 Vorschläge vorzustellen, die wirksam für Beschäftigte, aber auch praxistauglich und bürokratiearm für Arbeitgeber sind."
Eine anspruchsvolle Aufgabe für die Kommission, die sich zudem auch in dem von der Richtlinie gesetzten Rahmen bewegen muss. Anspruchsvoll ist die Aufgabe nicht nur in inhaltlicher, sondern auch in zeitlicher Hinsicht: Bis „Spätherbst 2025“ ist es nicht mehr sehr lange.
Es wäre auch nicht überraschend, wenn die Umsetzung der Richtlinie nicht fristgemäß erfolgt. Selbst in diesem Fall ist es jedoch empfehlenswert, bereits auf Grundlage der Entgelttransparenzrichtlinie weitestmöglich Maßnahmen zur internen Umsetzung zu treffen, um auf die Umsetzung vorbereitet zu sein. Dies kann beispielsweise durch interne Analysen im Hinblick auf die Vergleichsgruppenbildung erfolgen. Diese Vorbereitungshandlungen sind dann im Einklang der konkreten Umsetzung fein zu justieren.
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