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19. Mai 2025Lesedauer 3 Minuten

Was plant die schwarz-rote Koalition für die Arbeits- und Fachkräftemigration?

Am 5. Mai 2025 haben Vertreter von CDU, CSU und SPD den bereits am 9. April 2025 vorgestellten Koalitionsvertrag unterzeichnet. Neben vielfältigen Vorhaben zur Eindämmung illegaler Migration sieht der Koalitionsvertrag auch Regelungen zur Förderung der Fachkräftemigration vor. In diesem Artikel soll ein erster Ausblick auf die geplanten Maßnahmen zur Umsetzung der Fachkräftesicherung ausländischer Personen gegeben werden.

Zunächst ist beabsichtigt, die qualifizierte Einwanderung zur Sicherung der Fachkräftebasis zu erleichtern. Die Parteien sehen vor, eine digitale Agentur für die Fachkräfteeinwanderung, die sog. „Work-and-stay-Agentur“, zu errichten. Bereits im Juni 2023 hatte die Fraktion der CDU/CSU einen Entschließungsantrag (Bundestags-Drucksache 20/7400) mit entsprechender Zielrichtung eingebracht, der allerdings abgelehnt worden war. Durch die Errichtung einer Bundesagentur für Einwanderung wird nun erneut beabsichtigt, qualifizierten Fachkräften beschleunigt Arbeitsgenehmigungen zu erteilen. Die „Work-and-stay-Agentur“ soll mittels einer zentralen IT-Plattform als einheitlicher Ansprechpartner für ausländische Fachkräfte dienen. Beabsichtigt ist, dort alle Prozesse der Erwerbsmigration, insbesondere zur Anerkennung von Berufs- und Studienabschlüssen zu führen. Speziell sollen Absolventinnen und Absolventen aus Drittstaaten, die in Deutschland eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben, in Deutschland bleiben und arbeiten können. Die beschleunigten Anerkennungsprozesse werden kurzfristig durch eine „ad-hoc Arbeitsgruppe von Bund und Ländern“ entwickelt werden. Zwar sollen die Prozesse laut Koalitionsvertrag durch eine bessere Arbeitgeberbeteiligung erleichtert werden. Allerdings ist nicht ersichtlich, wie diese ausgestaltet sein soll.

Auch für Flüchtlinge sollen die Hürden bei der Erwerbsaufnahme abgebaut sowie auf eine nachhaltige Integration hingewirkt werden. Neben einem berufsbegleitenden Spracherwerb, wozu insbesondere das Angebot an Berufssprachkursen erweitert und Arbeitsverbote für Flüchtlinge aus unsicheren Herkunftsstaaten auf maximal drei Monate reduziert werden sollen, wollen die Parteien auch die berufsbegleitende Weiterbildung und Qualifizierung dauerhaft voranbringen. Die neue Koalition beabsichtigt außerdem weitere Migrationsabkommen abzuschließen. Diese sollen neben einer geordneten Fachkräftemigration auch die Qualifizierung im Herkunftsland fördern.

Ferner wird das Bleiberecht von geduldeten Ausländern teilweise erweitert werden. Personen, die bisher nicht straffällig geworden und auch im Übrigen „gut integriert“ sind, soll ein befristeter Aufenthaltstitel gewährt werden. Voraussetzungen dieser Regelung sind insbesondere ausreichende Deutschkenntnisse sowie ein seit zwölf Monaten bestehendes, sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.

Der anvisierte Ausbau des internationalen Fachkräfteaustausches soll auch innerhalb der EU vorangetrieben werden. Die neue Koalition möchte zu diesem Zweck zwischen der EU und ihren Mitgliedsstaaten Instrumente einbringen, die faire und gut funktionierende Arbeitsmärkte und Sozialsysteme fördern.

 

Praxishinweis

Wie zu erwarten, liegt der Schwerpunkt des Koalitionsvertrages tendenziell auf der Bekämpfung der illegalen Einwanderung. Zwar sind einige positive Ansätze für die Sicherung der Fachkräftebasis erkennbar, die Stärkung der Arbeitgeberrechte steht hingegen nicht im Fokus.

Es bleibt abzuwarten, welche im Koalitionsvertrag enthaltenen Maßnahmen in der Legislaturperiode tatsächlich umgesetzt werden. Grundlegende Änderungen im Bereich der Fachkräftemigration, die Deutschland zu einem attraktiveren Zuwanderungsland für hochqualifizierte Fachkräfte machen könnten, sind nicht ersichtlich.

Bis auf weiteres bleibt es dabei: Bei der Anwerbung und Beschäftigung von Fachkräften aus Drittstaaten in Deutschland müssen Arbeitgeber viel Geduld mitbringen, um bürokratische Hürden und teils erhebliche Bearbeitungszeiten bei deutschen Auslandsvertretungen und Ausländerbehörden zu meistern.