Was plant die schwarz-rote Koalition für die betriebliche Altersversorgung?
In den letzten Wochen der Ampel-Regierung brachte diese mit dem 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II) noch ein Gesetzesvorhaben auf den Weg, um die betriebliche Altersversorgung (bAV) weiter zu reformieren. Der Gesetzesentwurf wurde am 18. September 2024 vom damaligen Bundeskabinett beschlossen, blieb jedoch wegen des vorzeitigen Scheiterns der Ampel-Regierung im Gesetzgebungsverfahren stecken. Vor diesem Hintergrund wurde mit Spannung erwartet, wie sich die neue Bundesregierung zum Gesetzesentwurf positioniert.
Inhalt des BRSG II
Das BRSG II knüpft an das bereits im Jahr 2018 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG I) an. Ziel des BRSG II sollte die weitere Verbreitung der bAV sein, da nur gut 50 % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland eine bAV haben. Insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen ist die bAV wenig verbreitet.
Hierfür sollte unter anderem die leichtere Zugänglichkeit von tariflichen Regelungen eines Sozialpartnermodells durch einzelvertragliche Bezugnahme ermöglicht werden. Auch eine Möglichkeit der automatischen Entgeltumwandlung mit einem Opting-Out-System sowie ein höherer Förderbetrag und höhere Einkommensgrenzen zur Niedrigverdienstförderung sollten eingeführt werden. Schließlich sollte Pensionskassen mehr Spielraum bei der Kapitalanlage gegeben werden.
Aussagen im Koalitionsvertrag
Ob das BRSG II in der bereits ausgearbeiteten Fassung beschlossen wird, lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht sicher abschätzen.
In den Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD war – wie erwartet – auch die bAV ein Thema. Allerdings ist dem Koalitionsvertrag zu entnehmen, dass die bAV scheinbar nur eine nachgeordnete Bedeutung einnimmt. So wird die bAV im finalen Entwurf des Koalitionsvertrages nur in drei Sätzen erwähnt.
Dort heißt es:
„Zusätzlich werden wir die betriebliche Altersversorgung stärken und deren Verbreitung besonders in kleinen und mittleren Unternehmen und bei Geringverdienern weiter vorantreiben. Die Geringverdienerförderung werden wir verbessern. Wir werden die betriebliche Altersvorsorge digitalisieren, vereinfachen, transparenter machen und entbürokratisieren. Die Portabilität der betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeberwechsel wollen wir erhöhen.“
Bemerkenswert ist, dass das BRSG II an keiner Stelle im Koalitionsvertrag erwähnt wird. Allerdings überschneiden sich die genannten Themen zum Teil inhaltlich mit den im BRSG II genannten Punkten. So ist beispielsweise auch die Förderung von bAV für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen enthalten und es wird auf die Notwendigkeit einer stärkeren Digitalisierung hingewiesen.
Ob diese allgemeinen Aussagen aus den Koalitionsverhandlungen aber bedeuten, dass eine schwarz-rote Koalition das BRSG II vollumfänglich entsprechend dem Entwurf der Ampel-Regierung umsetzen wird, kann derzeit noch nicht sicher abgeschätzt werden.
So äußerte sich Jana Schimke (MdB CDU, Mitglied des Ausschusses für Arbeit und Soziales) dahingehend, dass das BRSG II zwar wichtige und sinnvolle Bestandteile enthalte, aber eine genaue Prüfung erforderlich sei, welche Inhalte sinnvoll seien und welche nicht.
Praxishinweis
Die Überschneidung in der Zielsetzung zwischen dem Koalitionspapier und dem BRSG II darf als Hinweis darauf gesehen werden, dass die Inhalte des BRSG II wohl auch von einer neuen schwarz-roten Bundesregierung weiterverfolgt werden. Dass der Inhalt des BRSG II völlig verworfen wird, scheint eher ausgeschlossen. Es bleibt daher nichts anderes übrig, als die nächsten Monate abzuwarten und die Arbeit des neuen Bundesarbeitsministeriums zu verfolgen. Erst dann wird sich zeigen, ob es bei den Änderungen durch das BRSG II bleibt oder ob sich auf zusätzliche Änderungen eingestellt werden muss.