|

Zum Einstieg Lesezeichen hinzufügen

Abstract_Building_P_0072
8. Mai 2025Lesedauer 2 Minuten

Sind Prozessfinanzierer in Massenverfahren Hilfe oder Störer?

Dieser Beitrag wurde zuerst über das Legal Tribune Online veröffentlicht und wird hier mit der Zustimmung des Verlags verwendet.

Die Durchsetzung von Ansprüchen zwischen natürlichen und juristischen Personen führt zu den Zivilgerichten. Während dort früher überwiegend individuelle Streitigkeiten ausgetragen und entschieden wurden, sind in neuerer Zeit sogenannte Massenverfahren invasiv hinzugetreten. Darunter versteht man die Bündelung von Einzelklagen, die auf gleichartigen Ansprüchen beruhen. In der Regel richten sich diese gegen denselben Gegner. Prominente Beispiele sind die sogenannten Diesel-Fälle, Ansprüche aus der DSGVO und aktuell auch vermehrt Glücksspielklagen. Sie alle tragen zur Überlastung der deutschen Zivilgerichtsbarkeit bei.

Der Gesetzgeber hat bereits versucht, die Gerichte durch verschiedene, alternative Verfahrensmodelle zu entlasten (z.B. Musterfeststellungsklage und Abhilfeklage, §§ 1 ff. VDuG und Leitentscheidungsverfahren, § 552b ZPO). Bislang haben diese Instrumente keine nennenswerte Anzahl von Verfahren angezogen. Dies dürfte nicht allein an ihrer Schwerfälligkeit, sondern auch daran liegen, dass Anwälte – unter Zuhilfenahme einer Prozessfinanzierung – an der doch im Einzelfall häufig einfachen Rechtsdurchsetzung verdienen, jedenfalls aber kein wirtschaftliches Interesse daran haben, möglichst viele Ansprüche zu bündeln. Die mittlerweile mögliche, technologische Unterstützung bei deren individueller Abwicklung hat dafür ihr Übriges getan.

Lesen Sie den vollständigen Artikel hier.