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25. August 2025Lesedauer 1 Minute

Erbbaurechte im Spiegel des Beihilfenrechts

*Dieser Beitrag wurde zuerst in beck-online veröffentlicht und wird hier mit der Zustimmung des Verlags verwendet.

Die Frage der Beihilfenrechtskonformität von Erbbaurechten ist aktuell von besonderer Relevanz, da viele Erbbaurechte aus dem letzten Jahrhundert in den nächsten Jahren auslaufen bzw. entsprechende Verlängerungen anstehen. Da in der Regel der Staat als Erbbaurechtsgeber auftritt, spielen die beihilfenrechtlichen Vorgaben des Art. 107 ff. AEUV grundsätzlich eine Rolle, sofern Unternehmen Berechtigte des Erbbaurechts sind. Im Zentrum steht die Frage, ob/wann die Vergabe oder Verlängerung eines Erbbaurechts eine staatliche Beihilfe darstellt.

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