Bereits seit einigen Jahren stehen ESG-Themen bei Unternehmen verschiedenster Branchen im Fokus und prägen zunehmend auch die politische Agenda. Während dies die Gesetzgeber auf europäischer und nationaler Ebene dazu anhielt, ESG-Themen vermehrt in verbindlichen Regelwerken zu kodifizieren, häuften sich auf Unternehmensseite parallel entsprechende Beschwerden über überbordenden administrativen Aufwand.

 

Weniger Bürokratie, aber klare Pflichten für Unternehmen

Die aktuelle EU-Kommission hat sich diese Kritik zu Herzen genommen und den sog. Green Deal modifiziert, um die regulatorischen Belastungen für Unternehmen zu senken.

Prominentes Beispiel ist etwa das sog. Omnibus-Paket, das Berichtspflichten strafft, entsprechende Fristen verlängert und Bürokratie abbaut. Ein gewisser Bedeutungsverlust von ESG-Themen auf internationaler Ebene ist seit letztem Jahr auch durch die Politik der aktuellen US-amerikanischen Regierung zu beobachten. Nichtsdestotrotz werden diese ESG-Themen auch in Zukunft das Handeln von Unternehmen maßgeblich beeinflussen.

Welche Chancen und/oder Risiken entstehen für Unternehmen?

Häufig werden ESG-Themen lediglich als Belastung gesehen. Angesichts der Vielzahl der zu beachtenden Regularien (Berichtspflichten, Sorgfaltspflichten, etc.) ist dies mehr als verständlich. Unternehmen stehen national und international vor der Herausforderung, die nötige Compliance zu gewährleisten, ohne die Effizienz bei internen Strukturen und Prozessen zu reduzieren.

Zu beachten ist, dass der Umsetzungsaufwand stark variieren kann, je nach Größe, Branche und Risikoprofil des Unternehmens. Es besteht eine große Bandbreite an Umsetzungsmöglichkeiten: Sorgfaltspflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) können etwa sehr aufwändig, aber – bei entsprechender Risikoanalyse – auch weniger ressourcenintensiv umgesetzt werden.

Teilweise wird der Umsetzungsaufwand vom Gesetzgeber selbst reduziert. Erst kürzlich wurden kleinere Unternehmen und bestimmte Produktgruppen vom Anwendungsbereich der Europäischen Entwaldungsverordnung ausgenommen, um unverhältnismäßige Belastungen zu vermeiden. Auch dem europäischen Gesetzgeber ist daran gelegen, bei der Schaffung einer wirksamen Regulierung, übermäßige praktische Hürden für die Wirtschaft zu vermeiden.

Abgesehen davon kann die Umsetzung von ESG-Pflichten auch wirtschaftlich reizvoll sein, indem u.a. die Chancen bei öffentlichen Ausschreibungen/Finanzierungen erhöht oder die eigene Reputation verbessert wird.

 

Was sollten Unternehmen jetzt konkret tun?

Gerade Unternehmen in umweltsensiblen Branchen sollten zunächst eine Bestandsaufnahme der zukünftigen ESG-Compliance-Anforderungen durchführen und prüfen, welche obligatorischen Maßnahmen nötig bzw. welche darüber hinausgehenden freiwilligen Maßnahmen im Bereich Nachhaltigkeit möglich und sinnvoll sind.

Ein großes Augenmerk wird dabei auf die Unternehmenskommunikation zu richten sein. Die in den nächsten Monaten auf mitgliedsstaatlicher Ebene umzusetzende Europäische-Green-Claims-Richtlinie legt Voraussetzungen fest, unter denen Unternehmen Aussagen und Darstellungen zu Nachhaltigkeitsthemen tätigen dürfen.

Auch die Erfüllung von Berichtspflichten bleibt – trotz der angesprochenen regulatorischen Erleichterungen – ein – nicht zuletzt aufgrund der auch persönlichen Haftungsrisiken –  relevantes Thema für alle Managementebenen. Eine rechtskompatible Delegation von Unternehmenspflichten ist jedem Management zur Vermeidung von Haftung anzuraten.

Nach einer Bestandsaufnahme gilt es zu klären, wie sich Unternehmen positionieren wollen. Von einer „bloßen“ Gesetzes-Compliance bis zu einer offen kommunizierten überobligatorischen Erfüllung von Nachhaltigkeitsstandards besteht eine Bandbreite von Möglichkeiten. Unternehmen sollten im Hinblick auf ihre Unternehmenspolitik bewusst und strategisch entscheiden, welcher Weg eingeschlagen wird.

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