
9. Januar 2026
Sondervermögen: Finanzierung & Kapitalarchitektur
Wie Sondervermögen Kapital mobilisieren – und neue Finanzarchitekturen schaffenSondervermögen sind das strategische Instrument, mit dem der Staat öffentliche Mittel gezielt mit privatem Kapital kombiniert. Sie schaffen Planungssicherheit, mindern Finanzierungsrisiken und eröffnen Investoren Zugang zu Projekten, die ohne Anschubfinanzierung nicht marktfähig wären.
Es entsteht ein neues Ökosystem staatlich flankierter Investitionsstrukturen mit hoher Hebelwirkung und wachsender Attraktivität für institutionelle Anleger.
Hebelwirkung öffentlicher Mittel
Von Bundesmitteln zur realen Finanzierung – wie Sondervermögen funktionieren
Sondervermögen werden zwar aus Bundesmitteln gespeist, erhalten aber eine eigene Wirtschaftsführung und klare Zweckbindung.
Über Förderbanken und Projektträger fließen die Mittel in konkrete Programme – z. B. für Energie, Verteidigung, Infrastruktur oder Digitalisierung.
Die Mittel können in unterschiedlichen Formen vergeben werden:
- Zuschüsse (direkte Förderung, z. B. Investitionszuschuss)
- Darlehen und Bürgschaften (über KfW, EIB oder Landesbanken)
- Garantien oder Kapitalbeteiligungen (insbesondere in technologieorientierten Bereichen)
Der Staat wird damit vom Geldgeber zum Co-Investor und Risikopartner.
WIE SONDERVERMÖGEN PRIVATES KAPITAL HEBELN
Sondervermögen markieren den Beginn einer neuen Finanzarchitektur.
Sie sind keine klassischen Zuschusstöpfe, sondern Instrumente zur Mobilisierung privaten Kapitals – und damit der Hebel, über den öffentliche Investitionen in realwirtschaftliche Wirkung übersetzt werden.
Mit klaren rechtlichen Leitplanken und milliardenschweren Budgets schaffen sie ein Umfeld, in dem öffentliches Kapital Vertrauen bildet – und privates Kapital Bewegung erzeugt. Jeder Euro aus einem Sondervermögen kann, richtig strukturiert, ein Vielfaches an privaten Investitionen nach sich ziehen. Das geschieht durch Blended-Finance-Strukturen, die öffentliche Anschubmittel mit marktbasierter Finanzierung kombinieren.
Dazu gehören:
- Matching-Funds zwischen Bund, Ländern und privaten Investoren
- Co-Lending-Strukturen mit Förderbanken
- Public Anchor Funds als Signalgeber für institutionelle Anleger
- Guarantee Mechanisms, die Risiken teilweise absichern und Kapitalmarktzugang erleichtern
Im Zentrum steht nicht die Subvention, sondern die Hebelwirkung: öffentliche Mittel schaffen Marktvertrauen.
Warum PPP in Deutschland bislang ein Schattendasein führt: In Deutschland fristen Public-Private-Partnerships (PPP) bislang ein Schattendasein. Während andere Staaten Infrastruktur längst systematisch über gemischte Finanzierungsmodelle realisieren, dominieren hierzulande fragmentierte Zuständigkeiten, fehlende Standardisierung und politische Skepsis. Der Markt ist dadurch klein geblieben: 2024 sank das PPP-Volumen auf einen Bruchteil früherer Jahre, während Länder wie Großbritannien, Kanada oder die Niederlande standardisierte Vertragsmodelle mit stabilen Pipelines pflegen. Gleichzeitig wächst der Druck, staatliche Investitionen effizienter zu strukturieren. Der Koalitionsvertrag 2025 spricht von einem „Drei-Säulen-Modell“ aus Haushalt, Nutzerfinanzierung und privatem Kapital – und bekennt sich zu Investitionspartnerschaften, die genau dort ansetzen, wo der Staat allein an Grenzen stößt.
Blick ins Ausland – was andere Jurisdiktionen vormachen:
- Vereinigtes Königreich: PPP- und DBFM-Verträge sind dort institutionalisiert, flankiert von Regulated-Asset-Base-Modellen (RAB) und Contracts for Difference (CfD). So entstehen Projekte mit klaren Zahlungsmechanismen, planbaren Cashflows und regulierten Renditen – eine Blaupause für Bankability und institutionelles Engagement.
- Niederlande & Kanada: Dort sind DBFM(O)- und progressive P3-Modelle Standard. Sie setzen auf frühe Einbindung privater Partner, transparente Risikoaufteilung und zentrale Beschaffungsstellen – ein Ansatz, der Transaktionskosten massiv senkt.
- Frankreich & Australien: Frankreich integriert PPP über marchés de partenariat direkt ins Vergaberecht. Australien nutzt Asset-Recycling-Programme, um bestehende Infrastrukturen zu refinanzieren und neue Projekte zu finanzieren – ein Mechanismus, der auch für deutsche Länder und Kommunen relevant werden kann.
KfW, EIB und Co. – das Rückgrat der Finanzierungsarchitektur
Förderbanken spielen eine zentrale Rolle in der Umsetzung der Sondervermögen.
Sie fungieren als Durchleitungsstellen, Risikoabsicherer und Kofinanzierer:
- KfW: zentrales Förderinstitut des Bundes – Finanzierung von Energie, Infrastruktur, Digitalisierung
- EIB: Co-Investor für transeuropäische Projekte (TEN-V, TEN-E)
- Landesförderbanken: ergänzen Bundesprogramme mit regionalen Mitteln
- Projektträger (z. B. DLR, NOW, PTJ): operatives Management der Förderprogramme
Diese Intermediäre bilden die operative Infrastruktur des Förderstaats – und entscheiden maßgeblich über die Zugangswege zu Kapital.
Vom Zuschuss bis zum Kapitalmarkt – die Bausteine der Projektfinanzierung
Projekte werden heute selten rein aus Zuschüssen finanziert.
Die Zukunft liegt in mehrschichtigen Finanzierungsmodellen, die staatliche und private Komponenten verbinden:
| Ebene | Instrument | Ziel |
| 1 | Zuschuss / Förderung | Reduzierung der Eigenkapitalquote |
| 2 | Förderdarlehen / KfW-Kredite | Zinsvorteil, Refinanzierungsstabilität |
| 3 | Private Projektfinanzierung | Marktanteil und Skalierung |
| 4 | Kapitalmarktprodukte | Anleihen, Green Bonds, Infrastructure Debt |
Rechtliche Dimension:
Jedes Finanzierungsmodell muss vergaberechts-, haushalts- und beihilfekonform sein – und mit ESG- und Taxonomieanforderungen abgestimmt werden.
Das schafft Stabilität, aber auch Komplexität – die strukturiert werden muss.
Lernen von anderen Märkten – was Deutschland öffnet
Während Länder wie Großbritannien oder Frankreich seit Jahren auf Public Anchor Funds, PPP und Infrastructure Guarantees setzen, war Deutschland bisher zurückhaltender.
Mit den Sondervermögen ändert sich das:
Der Staat schafft erstmals eine systematische Verbindung von Haushalt, Kapitalmarkt und Industriepolitik.
Diese Öffnung erlaubt:
- institutionelle Investoren als Co-Financiers
- Fondsstrukturen mit öffentlicher Beteiligung
- bilaterale Garantie- und Risikoübernahmeprogramme
Deutschland öffnet sich damit einem Finanzierungsmodell, das international längst Standard ist – aber national rechtlich neu justiert wurde.
Welche Modelle in Deutschland Fuß fassen könnten
Mit den Sondervermögen – insbesondere dem Sondervermögen Infrastruktur & Digitalisierung – entsteht erstmals wieder eine Finanzierungsbasis für moderne Partnerschaftsmodelle.
Sie können Fördermittel, Anschubfinanzierungen und Garantien bereitstellen, die klassische PPP-Strukturen neu beleben.
Mögliche Strukturen:
- Availability-based PPP (DBFM): Bau, Finanzierung, Betrieb – mit leistungsabhängiger Vergütung. Ideal für Verkehr, Bildung, Gesundheit, Energie. Sondervermögen könnten CAPEX-Kosten senken und Bankability erhöhen.
- RAB-ähnliche Modelle: Regulierte Vergütung schon in der Bauphase, etwa für Netze oder Großanlagen.
- Progressive P3 / Allianzmodelle: Frühzeitige Integration der privaten Seite zur Kostentransparenz und Risikosteuerung.
- Asset-Recycling: Teilveräußerung oder Leasing bestehender Assets, ergänzt durch Sondervermögens-Matching.
- CfD-Mechaniken: Preisabsicherung für neue Technologien (Wasserstoff, Speicher, Carbon-Capture) über Sondervermögens-Budge¬tabsicherung.
Politische und regulatorische Signale: Die Bundesregierung öffnet in ihrem Koalitionsvertrag gezielt den Raum für privates Engagement: Mehrjährige
Investitionsprogramme, Verwaltungsvereinfachungen und Standardisierung von Vergaben sollen Transaktionskosten reduzieren. Das BMWK prüft PPP-Pilotprojekte mit Sondervermögens-Kofinanzierung; Versicherungsverbände drängen auf stabile Pipelines.
Parallel entstehen auf EU-Ebene Initiativen zur Verzahnung nationaler Sondervermögen mit europäischen Fonds – ein weiterer Hebel für Cross-Border-Investitionen.
Finanzierungsarchitektur – wie öffentliche Mittel Kapitalströme verändern
Sondervermögen schaffen eine neue Zwischenebene zwischen Haushalt und Kapitalmarkt.
Sie werden über Bundesanleihen oder zweckgebundene grüne Papiere refinanziert und fungieren faktisch als „quasi-sovereign issuers“.
Damit entsteht ein staatlich garantierter Kapitalfluss in definierte Sektoren – mit stabilisierender Wirkung auf Finanzierungskosten und Ratings.
Hebelwirkung und Multiplikation
Jedes Sondervermögen wirkt als Stabilisierungsmechanismus, der privates Kapital anzieht:
- First-Loss-Tranches oder Garantiekomponenten senken Downside-Risiken,
- Kofinanzierungen mit Banken, EIB oder Förderinstituten multiplizieren die Wirkung,
- Matching-Funds und Blended-Finance-Strukturen binden institutionelles Kapital direkt ein.
So entsteht eine volkswirtschaftliche Hebelwirkung von zwei- bis fünfmal dem öffentlichen Input – bei gleichzeitig geringeren Kapitalkosten.
Hybride Finanzierungsmodelle
Neue Strukturen verbinden Zuschuss-, Kredit- und Eigenkapitalebenen:
- Public-Anchor-Funds, in denen der Staat als Ankerinvestor agiert,
- ESG-Linked Project Bonds mit staatlicher Absicherung,
- Guarantee-Facilities, die Banken Eigenkapitalersparnis ermöglichen.
Diese Modelle machen institutionelles Kapital investierbar, ohne regulatorische Grenzen (Basel III, Solvency II) zu verletzen.
Finanzierungswirkung
Durch staatlich gesicherte Zahlungsströme verbessern sich die Credit-Profiles von Projekten:
Zinsspreads sinken, Debt-Ratios steigen, Versicherer und Pensionskassen können in Investmentgrade-Assets investieren, die zugleich Transformationswirkung entfalten.
Die Sondervermögen sind damit kein Schattenhaushalt, sondern der architektonische Unterbau einer neuen, gemischten Finanzierungsordnung.
Recht, Finanzierung und Struktur – aus einer Hand
Wir unterstützen Investoren, Entwickler und öffentliche Stellen beim Aufbau und der Nutzung dieser neuen Finanzarchitekturen:
- Strukturierung von Förder- und Finanzierungsmodellen
- Prüfung von Kofinanzierungs- und Matching-Strukturen
- Beihilfe- und Vergaberechtliche Compliance
- Vertragsgestaltung, Finanzierung, Tax und ESG-Integration
Wir wir Sie unterstützen:
- Investoren & Fonds: Zugang zu Projekten mit staatlich flankierter Risikostruktur und verlässlichen Renditeprofilen.
- Banken & Finanzierer: Strukturierung von Finanzierungen mit Förder-, Garantie- oder First-Loss-Komponenten.
- Projektentwickler & Betreiber: Aufbau von Co-Investment- und PPP-Strukturen über den gesamten Projektlebenszyklus.
- Öffentliche Auftraggeber: Entwicklung beihilfekonformer Governance- und Vertragsframeworks mit rechtlicher Absicherung.
Wir verbinden staatliche Förderarchitektur, Marktlogik und regulatorisches Know-how – und schaffen Strukturen, in denen öffentliches Kapital privates Kapital freisetzt.