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Sondervermögen im Fokus

Sondervermögen verstehen. Infrastruktur gestalten. Zukunft finanzieren.

Deutschland richtet seine Investitionen neu aus. Mit Sondervermögen schafft der Bund finanzielle Spielräume jenseits des Kernhaushalts, der der Schuldenbremse unterliegt – für Verteidigung, Energie, Digitalisierung, Infrastruktur und industrielle Transformation. Sie sind heute zentrale Steuerungsinstrumente und öffnen privaten Akteuren wie Investoren, Entwicklern, Banken, Bauunternehmen und öffentlichen Institutionen neue Zugänge zu Kooperationen und Finanzierungen. Mit dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität stellt der Bund bis zu 500 Milliarden Euro für langfristige Investitionen in die öffentliche Infrastruktur bereit.

 

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WAS WIR LEISTEN

Förder- und Finanzierungschancen identifizieren

Wir analysieren, welche Sondervermögen und Programme für Ihr Projekt relevant sind und gestalten Zugänge zu Förderungen, Garantien und Kofinanzierungen.

Strukturen gestalten und absichern

Von der Fonds- und Transaktionsstrukturierung über Fragen des Haushalts- und Beihilfenrechts bis hin zu Governance und Vergabe: Wir schaffen klare und belastbare Strukturen für Projekte, Partnerschaften und Finanzierungen.

Infrastrukturprojekte umsetzen 

Wir begleiten Projekte über den gesamten Lebenszyklus, von der Entwicklung über den Betrieb bis zum Exit, rechtlich fundiert, wirtschaftlich durchdacht und mit Fokus auf langfristige Investitionssicherheit.

Unser Anspruch

Wir verbinden staatliche Finanzarchitektur, privates Kapital und reale Infrastruktur – für Projekte, die Zukunft gestalten.

Sondervermögen erklärt

Was ist ein Sondervermgen

Was ist ein Sondervermögen?

Sondervermögen bilden das neue Fundament staatlicher Investitionspolitik. Wer sie versteht, kann Projekte beschleunigen, Förderlogiken gezielt nutzen und Kapitalströme strategisch lenken. Öffentliche Mittel werden zu Investitionshebeln für Energie, Mobilität, Sicherheit und Technologie.
Funktionsweise und Struktur der Sondervermögen verstehen
Wie werden Sondervermgen gesteuert

Wie werden Sondervermögen gesteuert

Jedes Sondervermögen ist gesetzlich verankert, zweckgebunden und befristet. Die Mittel werden von Bundesministerien gesteuert, durch Projektträger und Förderbanken verwaltet und vom Bundesrechnungshof überwacht.
Wer lenkt die Sondervermögen
Finanzierungssystem Sondervermgen

Finanzierungssystem der Sondervermögen

Sondervermögen bilden das Bindeglied zwischen öffentlicher Finanzierung und privatem Kapital. Durch die enge Verzahnung mit Förderbanken und institutionellen Investoren entsteht ein Finanzierungssystem, das staatliche Mittel mit marktwirtschaftlichen Mechanismen kombiniert und Investitionen in zentrale Zukunftssektoren wie Energie, Infrastruktur, Digitalisierung und Sicherheit ermöglicht.
Wer lenkt die Sondervermögen
Die Sektoren

Die Sektoren – Wohin die Mittel fließen

Fünf Sektoren, ein Ziel: Deutschlands Zukunft gestalten. Die Sondervermögen der Bundesregierung konzentrieren sich auf die zentralen Zukunftsfelder der deutschen Wirtschaft – Transport, Energie, Digitalisierung, Soziale Infrastruktur und Verteidigung. Hier entstehen die größten Investitionsprogramme Europas – getragen von öffentlicher Finanzierung, flankiert durch privates Kapital.
Alle Sektoren erkunden

Aktuelle Sondervermögen im Überblick

 

Deutschland bündelt zentrale Zukunftsinvestitionen in eigenständigen Sondervermögen. Jedes dieser Sondervermögen folgt einer eigenen rechtlichen und haushaltspolitischen Logik und schaffen neue Schnittstellen für privates Kapital, Kooperationen und Projektfinanzierungen.

Wir zeigen, welche Sondervermögen relevant sind, wie sie strukturiert sind und wo sich attraktive Chancen für Marktakteure ergeben.

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Sondervermögen Bundeswehr

Das 2022 eingerichtete Sondervermögen Bundeswehr ist das größte Einzelfondsprojekt der jüngeren Bundesgeschichte. Es dient der Modernisierung der Streitkräfte und stärkt die Einsatz- und Verteidigungsfähigkeit Deutschlands langfristig.

Das Verteidigungs-Sondervermögen schafft neue Märkte an der Schnittstelle von Industrie, Technologie und Sicherheitspolitik.

Wir verbinden Beschaffungspraxis, Förderrecht und Industriestrategie – für Projekte, die Europas Verteidigungsfähigkeit konkret stärken.

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Klima- und Transformationsfonds (KTF)

 

Der KTF ist das zentrale Investitionsvehikel der Bundesregierung zur Dekarbonisierung und Transformation der Wirtschaft.
Mit den zusätzlichen 100 Millarden Euro finanziert er Maßnahmen zur Energieeffizienz, Wasserstoffwirtschaft, Elektromobilität, Entlastung bei den Energiekosten und industriellen Umstellung auf klimaneutrale Prozesse.

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Sondervermögen Infrastruktur & Klimaneutralität

Das Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) stellt 100 Millarden Euro für Investitionen von Ländern, Kommunen und Dritten aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität bereit.

Wir übersetzen Fördermechanismen in marktfähige Projektstrukturen und bringen Kapital, Recht und Realisierung zusammen.

Wir gestalten die Schnittstelle von Klimapolitik und Kapitalmarkt, damit Transformation investierbar wird.

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Weitere Sondervermögen im Überblick

Es existiert darüber hinaus eine Reihe spezialisierter Sondervermögen mit sektoraler oder gesellschaftlicher Ausrichtung. Sie adressieren Themen wie Wohnen, Bildung, Kultur, Digitalisierung oder internationale Entwicklung und kombinieren häufig Bundes-, Länder- und EU-Mittel.

So entsteht eine zweite Ebene staatlicher Transformationsfinanzierung – kleiner in Volumen, aber oft mit hoher Zielschärfe.

Wir schaffen Zugang zu Förderprogrammen, die gesellschaftliche Wirkung und wirtschaftliche Tragfähigkeit verbinden.

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Strategische Kompetenzfelder für Transformation & Finanzierung

FAQ: Förderfähigkeit & rechtliche Strukturierung von Projekten

Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Förderfähigkeit, Antragsgestaltung und rechtssicheren Umsetzung von Projekten im Rahmen der Sondervermögen.

 

Ob Ihr Projekt förderfähig ist, richtet sich nach der einfachgesetzlichen Ausgestaltung des jeweiligen Sondervermögens. Die Förderfähigkeit hängt davon ab, ob das Projekt den gesetzlich definierten Förderzweck erfüllt und die in den maßgeblichen Rechtsgrundlagen – insbesondere im Errichtungsgesetz, in Förderrichtlinien oder Verwaltungsvorschriften – festgelegten inhaltlichen, formellen und finanziellen Voraussetzungen einhält. Auf Bundes- und Landesebene sind häufig Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Erfolgskontrollen vorgesehen. Das bedeutet: Es muss nachvollziehbar sein, dass das Projekt sinnvoll geplant ist und die Fördermittel korrekt eingesetzt werden – dabei unterstützen wir Sie umfassend.

Beispiel der Förderfähigkeit nach dem Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG).

Nach dem LuKIFG sind vor allem Sachinvestitionen förderfähig, die der Erfüllung von Landes- oder kommunalen Aufgaben dienen.

Das Gesetz nennt beispielhaft:
  • Bevölkerungsschutz
  • Verkehrs-, Energie- und Wärmeinfrastruktur
  • Bildungs-, Betreuungs- und Gesundheitsinfrastruktur
  • Wissenschaft, Forschung und Digitalisierung
Auch wirtschaftsnahe Infrastrukturprojekte oder Maßnahmen der regionalen Daseinsvorsorge können gefördert werden – einschließlich privater Investitionen, wenn sie im öffentlichen Auftrag stehen oder einen kommunalen Zweck erfüllen.

Förderprojekte aus Sondervermögen sind rechtlich anspruchsvoll, weil mehrere Ebenen zusammenwirken:

  • Mittel stammen aus einem Bundesfonds,
  • werden nach dem Königsteiner Schlüssel an die Länder verteilt
  • und dort über eigene Verfahren vergeben.
Dabei müssen unter anderem Haushaltsrecht,  Beihilfenrecht und Vergaberecht eingehalten werden. Besonders wichtig ist dabei die sogenannte Zweckbindung: Fördermittel dürfen ausschließlich für den bewilligten Zweck verwendet werden. Werden Mittel falsch eingesetzt oder nicht ausreichend dokumentiert, kann das zu Rückforderungen führen.

Wir entwickeln rechtssichere Strukturen für Förderprojekte – von der Antragsgestaltung über Kooperationsverträge bis hin zu Governance- und Compliance-Mechanismen.

Die Förderchancen eines bestimmten Projekts hängen davon ab, wie gut es zu den Förderzielen des jeweiligen Sondervermögens passt und ob die formalen Voraussetzungen erfüllt sind. Maßgeblich sind dabei die gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen, durch welche der Zweck, der Fördergegenstand, die Fördervoraussetzungen sowie das Verfahren für die Mittelvergabe konkretisiert werden. Erst aus diesen Bestimmungen ergibt sich, ob ein Projekt dem Förderzweck des Sondervermögens entspricht und die erforderlichen formellen sowie materiellen Fördervoraussetzungen erfüllt.

Beispielhaft gelten im Rahmen der Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz — LuKIFG) folgende Förderchancen:

  • Bis 2042 können Mittel aus dem Sondervermögen für neue Infrastrukturprojekte abgerufen werden.
  • Die Bewilligung muss bis spätestens 31. Dezember 2036 erfolgen, ein Drittel der Mittel pro Land ist bereits bis Ende 2029 zu binden.
Deshalb ist eine rechtzeitige Projektplanung entscheidend. 

Förderfähig sind:

  • Investitionen ab einem Mindestvolumen von 50.000 Euro,
  • einschließlich notwendiger Begleitmaßnahmen wie Planung, Gutachten oder Bau-Nebenleistungen.

Nicht förderfähig sind:

  • Laufende Verwaltungskosten oder Personalausgaben.

Wir identifizieren Ihre Förderchancen, koordinieren die Kommunikation mit Landesbehörden und begleiten die Antragstellung strategisch und rechtlich.

Das Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG)) wurde am 9. Oktober 2025 vom Bundestag verabschiedet und ist am 24. Oktober  2025 in Kraft getreten.

Damit Fördermittel tatsächlich ausgezahlt werden können, ist jedoch zusätzlich eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern erforderlich. Sie regelt:

  • Fördervoraussetzungen,
  • Prüf- und Berichtspflichten,
  • Zweckbindungsnachweise und
  • Rückforderungsmechanismen.
Erst wenn diese Vereinbarung in Kraft tritt, können Mittel praktisch beantragt und abgerufen werden.  

Wir beobachten das Gesetzgebungsverfahren laufend, werten die Verwaltungsvereinbarung aus und informieren Sie über alle relevanten Änderungen.

Das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität adressiert nahezu alle Kernfelder öffentlicher Infrastruktur:

  • Verkehr & Logistik: Ausbau von Straßen, Schiene, Wasserstraßen und kommunaler Mobilität
  • Bauen & Wohnen: Wohngebiete, Freizeitanlagen, öffentliche Einrichtungen
  • Energie & Wärme: Strom- und Gasnetze, Wärmewende, Wasserstoffinfrastruktur
  • Gesundheit, Bildung und Betreuung: Kliniken, Pflegeeinrichtungen, Schulen, Hochschulen
  • Digitalisierung & Bevölkerungsschutz: Breitband, 5G-Netze, Verwaltungs-IT, Sicherheit
  • Wissenschaft, Forschung & Entwicklung: Forschungslabore, wissenschaftliche Einrichtungen, Rechenzentren und Dateninfrastrukturen
  • Kultur & Freizeit: Sportstätten, Kultureinrichtungen, kommunale Begegnungsorte

Unsere interdisziplinären Teams verbinden Infrastrukturrecht, Finanzierung und Förderpraxis für tragfähige Projekte in jedem dieser Sektoren.

Sprechen Sie uns an

Ob Sie ein Energieprojekt, eine neue Klinik oder ein Breitbandnetz planen – die Sondervermögen schaffen neue Spielräume, aber auch neue Pflichten.

Wir beraten:

  • Investoren und Banken bei der Strukturierung, dem An- und Verkauf sowie der Finanzierung,
  • Projektentwickler bei Planung und Genehmigung,
  • Öffentliche Stellen bei Vergabe, Förderrecht und Reporting.

Nehmen Sie Kontakt auf, um Ihr Vorhaben vertraulich zu besprechen – und den optimalen Zugang zu den Sondervermögen zu sichern.