Sondervermögen sind gesetzlich verankert, zweckgebunden Finanzierungsinstrumente, die häufig aber nicht immer zeitlich befristet sind. Ihr Einsatz, Volumen und ihre Laufzeit werden jeweils durch ein eigenes Gesetz festgelegt. Dadurch ist klar definiert, wofür die Mittel verwendet werden dürfen und auch wofür nicht.

Die Steuerung der Sondervermögen liegt bei den jeweiligen Bundesministerien. Diese legen die Förderziele, Programme und Prioritäten fest. Die Verwaltung und Umsetzung erfolgt durch Projektträger und Förderbanken die Überwachung findet mehrstufig statt und erfolgt durch den Bundesrechnungshof. 

Die Förderentscheidungen erfolgen entlang klar definierter Programme und Förderrichtlinien. Die Programme decken ein breites Spektrum ab, von Verteidigungs- und Sicherheitsprojekten über Klimaschutz, Energie und Transformation bis hin zu Digitalisierung, Infrastruktur und Wohnungsbau.

Für internationale Investoren ist entscheidend zu verstehen, wer entscheidet, welche Programme aktiv sind und wie Projekte in die Förderlogik eingebettet werden können.

Der Zugang zu Sondervermögen erfordert daher nicht nur Kapital, sondern ein präzises Verständnis ihrer Governance-, Programm- und Entscheidungsstrukturen.