Wie Projekte Realität werden – von der Förderstrategie bis zur Umsetzung

Sondervermögen eröffnen neue Wege der Projektfinanzierung.

Doch zwischen Förderzusage und Projektstart liegen komplexe rechtliche und prozessuale Hürden:

Vergabe, Beihilfenrecht, Förderfähigkeit, ESG-Reporting, Mittelabruf und Controlling.

Wir schaffen Transparenz über den Prozess – von der Idee über die Ausschreibung bis zum operativen Betrieb.

So werden Projekte nicht nur bewilligt, sondern auch umsetzbar und rechtssicher realisiert.

 

Zugang zu öffentlichen Projekten – Vergaberecht als Eintrittstor

Die Vergabe öffentlicher Infrastrukturprojekte folgt in Deutschland einem hochregulierten, aber vorhersehbaren Verfahren.

Ob Direktförderung, PPP oder Konzession: Wer die Strukturen kennt, kann sich strategisch positionieren.

Kernmodelle:

  • Klassische Bau- und Lieferverträge nach VOB/A und UvgO
  • Planungs- und Betreiberverträge (PPP / DBFM) nach VgV / SektVO
  • Konzessionsvergabe (z. B. bei Energie- und Ladeinfrastruktur) nach KonzVgV
  • Innovationspartnerschaften für komplexe, technologieoffene Vorhaben

Entscheidende Erfolgsfaktoren:

  • Vergaberechtskonforme Ausschreibungen (transparente Eignung, Bewertung, Zuschlag)
  • Vermeidung vergaberechtlicher Fehler (Diskriminierung, fehlerhafte Wertung)
  • Absicherung von Projektlaufzeiten und Nachverhandlungen

Wer Vergabeverfahren strategisch versteht, gewinnt Marktzugang – nicht erst beim Zuschlag.

 

Von der Idee zur Förderung – wie Sie Ihr Projekt positionieren

Der Weg zur Förderung beginnt nicht mit dem Antrag, sondern mit einer strategischen Positionierung.

Sondervermögen fördern keine Einzelakteure, sondern Projekte, die zu politischen Prioritäten passen:

Klimaschutz, Infrastruktur, Digitalisierung, Verteidigung, Standortentwicklung.

Unsere Herangehensweise:

Wer Kapital bewegt – das Zusammenspiel öffentlicher und privater Akteure

Die Sondervermögen sind Teil eines vielschichtigen Marktes.

Ihre Wirkung entfalten sie erst im Zusammenspiel mit Förderbanken, privaten Investoren und institutionellen Kapitalgebern.

Öffentliche Akteure:

  • Bundesministerien – strategische Steuerung und Mittelzuweisung
  • Förderbanken (KfW, EIB, Landesbanken) – operative Finanzierung
  • Projektträger (z. B. DLR, NOW, PTJ) – Management von Förderlinien

Private Akteure:

  • Institutionelle Investoren (Versicherungen, Pensionskassen) – langfristige ESG-Investments
  • Infrastructure Funds – Co-Investments und Eigenkapitalfinanzierung
  • Entwickler und Betreiber – Umsetzung, Betrieb, Asset Management
  • Banken und Debt Funds – Fremdfinanzierung und Garantien

Neue Modelle:

  • Public Anchor Funds (staatlich initiierte Kofinanzierungen)
  • Co-Lending mit Förderbanken
  • Projektpools und Blended-Finance-Vehikel

Die Zukunft der Infrastrukturfinanzierung liegt in Kooperation – nicht in Abgrenzung.