
9. Januar 2026
Sondervermögen: Von der Idee zum Projekt
Wie Projekte Realität werden – von der Förderstrategie bis zur Umsetzung
Sondervermögen eröffnen neue Wege der Projektfinanzierung.
Doch zwischen Förderzusage und Projektstart liegen komplexe rechtliche und prozessuale Hürden:
Vergabe, Beihilfenrecht, Förderfähigkeit, ESG-Reporting, Mittelabruf und Controlling.
Wir schaffen Transparenz über den Prozess – von der Idee über die Ausschreibung bis zum operativen Betrieb.
So werden Projekte nicht nur bewilligt, sondern auch umsetzbar und rechtssicher realisiert.
Zugang zu öffentlichen Projekten – Vergaberecht als Eintrittstor
Die Vergabe öffentlicher Infrastrukturprojekte folgt in Deutschland einem hochregulierten, aber vorhersehbaren Verfahren.
Ob Direktförderung, PPP oder Konzession: Wer die Strukturen kennt, kann sich strategisch positionieren.
Kernmodelle:
- Klassische Bau- und Lieferverträge nach VOB/A und UvgO
- Planungs- und Betreiberverträge (PPP / DBFM) nach VgV / SektVO
- Konzessionsvergabe (z. B. bei Energie- und Ladeinfrastruktur) nach KonzVgV
- Innovationspartnerschaften für komplexe, technologieoffene Vorhaben
Entscheidende Erfolgsfaktoren:
- Vergaberechtskonforme Ausschreibungen (transparente Eignung, Bewertung, Zuschlag)
- Vermeidung vergaberechtlicher Fehler (Diskriminierung, fehlerhafte Wertung)
- Absicherung von Projektlaufzeiten und Nachverhandlungen
Wer Vergabeverfahren strategisch versteht, gewinnt Marktzugang – nicht erst beim Zuschlag.
Von der Idee zur Förderung – wie Sie Ihr Projekt positionieren
Der Weg zur Förderung beginnt nicht mit dem Antrag, sondern mit einer strategischen Positionierung.
Sondervermögen fördern keine Einzelakteure, sondern Projekte, die zu politischen Prioritäten passen:
Klimaschutz, Infrastruktur, Digitalisierung, Verteidigung, Standortentwicklung.
Unsere Herangehensweise:
Wer Kapital bewegt – das Zusammenspiel öffentlicher und privater Akteure
Die Sondervermögen sind Teil eines vielschichtigen Marktes.
Ihre Wirkung entfalten sie erst im Zusammenspiel mit Förderbanken, privaten Investoren und institutionellen Kapitalgebern.
Öffentliche Akteure:
- Bundesministerien – strategische Steuerung und Mittelzuweisung
- Förderbanken (KfW, EIB, Landesbanken) – operative Finanzierung
- Projektträger (z. B. DLR, NOW, PTJ) – Management von Förderlinien
Private Akteure:
- Institutionelle Investoren (Versicherungen, Pensionskassen) – langfristige ESG-Investments
- Infrastructure Funds – Co-Investments und Eigenkapitalfinanzierung
- Entwickler und Betreiber – Umsetzung, Betrieb, Asset Management
- Banken und Debt Funds – Fremdfinanzierung und Garantien
Neue Modelle:
- Public Anchor Funds (staatlich initiierte Kofinanzierungen)
- Co-Lending mit Förderbanken
- Projektpools und Blended-Finance-Vehikel
Die Zukunft der Infrastrukturfinanzierung liegt in Kooperation – nicht in Abgrenzung.