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14. Oktober 2020Lesedauer 2 Minuten

Fotosuche nach G20-Tätern zulässig: DLA Piper erringt wegweisende Urteile für BILD vor dem Bundesgerichtshof

DLA Piper hat die Axel Springer SE und die BILD GmbH erfolgreich in einer Auseinandersetzung bis zum Bundesgerichtshof (BGH) vertreten und Grundsatzentscheidungen zu zentralen äußerungsrechtlichen Fragen erstritten. Die steckbriefartige Suche nach G20-Tätern durch BILD war zulässig, die dagegen gerichtete Klage auf Unterlassung hat der BGH unter Aufhebung der Entscheidungen der Vorinstanzen abgewiesen.

Hintergrund war die Berichterstattung von BILD rund um den G20-Gipfel, der am 7. und 8. Juli 2017 in Hamburg stattfand und von schweren Ausschreitungen geprägt war. BILD veröffentlichte am 9. Juli 2017 einen Artikel mit der Überschrift „Wer kennt diese G20-Verbrecher? Sachdienliche Hinweise bitte an die nächste Polizei-Dienststelle“. Der Artikel enthielt u.a. zwei Fotos einer Frau, die dabei gezeigt wurde, wie sie Waren vor einem geplünderten Drogeriemarkt stahl. Dazu hieß es in der Bildunterschrift: „Der Wochenend-Einklau? Wasser, Süßigkeiten und Kaugummis erbeutet die Frau im pinkfarbenen T-Shirt im geplünderten Drogeriemarkt“. Hiergegen klagte die abgebildete Frau auf Unterlassung wegen einer vermeintlichen Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

Das Landgericht Frankfurt am Main hatte diese Berichterstattung zunächst als rechtswidrig bewertet und den beiden Klagen gegen die Online- und die Print-Berichterstattung stattgegeben. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main schloss sich dem an und wies die Berufung der Beklagten zurück. Der BGH hat diese Urteile nun aufgehoben und die Klagen abgewiesen.

Prof. Dr. Stefan Engels, Co-Leiter der deutsche Praxisgruppe Intellectual Property & Technology von DLA Piper kommentiert: „Die Presse- und Äußerungsfreiheit muss immer wieder erkämpft werden. Dafür braucht es Medien, die nicht nur sagen, was ist, sondern dafür auch einstehen. Das sind zentrale Pfeiler einer lebendigen Demokratie.“

Julian Reichelt, Chefredakteur BILD: „Der BGH hat mit seiner Entscheidung die Pressefreiheit gestärkt und die Berichterstattung von BILD über die G20-Krawalle in Form und Inhalt als sachbezogene Berichterstattung von erheblichem Informationswert und den in BILD erfolgten Aufruf zur Unterstützung polizeilicher Ermittlungen als einen relevanten Beitrag zur Information der Öffentlichkeit gewürdigt. Besonders wichtig erscheint uns die Klarstellung des BGH, dass dieser eben nicht, wie unter anderem auch vom Presserat missbilligt, als privater Fahndungsaufruf anzusehen ist und die Medienberichterstattung auch nicht den gesetzlichen Schranken behördlicher Öffentlichkeitsfahndungen unterliegt.“

Das DLA Piper Team bestand aus Partner Prof. Dr. Stefan Engels und Associate Dr. Philipp Eichenhofer (beide IPT, Hamburg). Inhouse wurde der Fall von Felix Seidel betreut, beim BGH von Dr. Thomas Winter.

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