Jusra Esmahil berät nationale und internationale Arbeitgeber zu allen Aspekten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, einschließlich arbeitsrechtlicher Fragestellungen mit datenschutzrechtlichen Schnittstellen sowie ausgewählter Fragen des Aufenthalts- und Einwanderungsrechts.
Sie vertritt Unternehmen außergerichtlich sowie vor deutschen Arbeitsgerichten, insbesondere in Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kündigungen und Vergütungsfragen. Zudem vertritt sie Unternehmen in Auseinandersetzungen mit Betriebsräten vor deutschen Arbeitsgerichten sowie in Schlichtungsausschüssen.