Dr. Michael Stulz-Herrnstadt

Partner
Regulatorisch einer der führenden Köpfe.
Wettbewerber, Juve 2025
Übersicht

Dr. Michael Stulz-Herrnstadt ist ein ausgewiesener Experte im Bereich des Regulierungs- und öffentlichen Wirtschaftsrechts, insbesondere im Medien-, Telekommunikations-, Entertainment- und Glücksspielsektor.

Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Beratung nationaler und internationaler Unternehmen im Medienrecht (Rundfunk-, Online-, TK-, Medienkartell-, Jugendschutz-, Werbe- und Informationszugangsrecht), im Gewinn- und Glücksspielrecht, im Post- und Transportrecht sowie im Verfassungsrecht.

Dr. Michael Stulz-Herrnstadt tritt regelmäßig vor Regulierungsbehörden und vor Verwaltungsgerichten auf. Er verfügt über umfangreiche Prozesserfahrung und hat seine Mandanten erfolgreich durch langwierige Grundsatzverfahren bis zum Bundesverwaltungs- und Bundesverfassungsgericht geführt. Ferner verfügt Dr. Michael Stulz-Herrnstadt über umfangreiche Erfahrung in Unternehmens-Bußgeldverfahren.

Berufliche QualifizierungRechtsanwalt zugelassen bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg

Erfahrung

  • Beratung und Vertretung einer der größten europäischen Mediengruppen in zahlreichen regulatorischen Grundsatzverfahren vor den Regulierungsbehörden und den Verwaltungsgerichten (z.B. wegen Rundfunklizenz, Medienkonzentrations- bzw. -kartellrecht, Jugendschutz, Werberegulierung)
  • Beratung und Vertretung eines internationalen Telekommunikationsanbieters in Streitbeilegungsverfahren vor der Regulierungsbehörde im Bereich Internet-of-Things
  • Beratung und Vertretung eines führenden Nachrichtenverlages in Grundsatzverfahren beim Bundesverwaltungsgericht wegen Informationszugangsrechten
  • Beratung und Vertretung von internationalen und nationalen Unternehmen im gesamten Glücksspielrecht (z.B. wegen Lizenzen, Jugendschutzrecht, Werberegulierung)
  • Beratung und Vertretung eines führenden Verlagshauses im (regulierten) Post- und Transportrecht und in Vertragsfragen
  • Vertretung von Unternehmen aus verschiedenen regulierten Sektoren (z.B. Entertainment, Telekommunikation, Fashion, Luftfahrt, einschließlich zum Datenschutzrecht) in über 100 Bußgeldverfahren
Sprachen
  • Deutsch
  • Englisch
  • Französisch

Auszeichnungen

  • JUVE Ranking 2025/2026: Oft empfohlen für Technologie und Medien: Regulierung sowie empfohlen für Verfassungs- und Wirtschaftsverwaltungsrecht; „sehr versiert u. fachl. Top" (2023/2024), Wettbewerber; „regulator. einer der führenden Köpfe", Wettbewerber
  • Legal 500 Deutschland 2026: Gewinner des “Tech and Media Team of the Year”-Awards 2026 und sowie empfohlen für Medien: Entertainment – Digital Content, Entertainment und Gaming sowie für Streitbeilegung/Commercial Litigation; „Dr. Michael Stulz-Herrnstadt verfügt über ausgezeichnete Markt-Expertise und ist immer schnell, prägnant und verlässlich in seinen Einschätzungen. Die Kommunikation mit ihm ist immer unkompliziert, angenehm und bereichernd.“, „Dr. Stulz-Herrnstadt bietet technischen Sachverstand, Effizienz, Genauigkeit bei der Einarbeitung in unternehmensspezifische Fragestellungen, Bewusstsein für wirtschaftliche Komponenten und spezifische Branchenkenntnisse.“, „Dr. Michael Stulz-Herrnstadt ist regulatorisch hervorragend aufgestellt und besticht neben seinen exzellenten juristischen Kenntnissen auch durch seine pragmatische Vorgehensweise. Er verliert nie den Blick für die tatsächlichen Bedürfnisse seiner Mandanten. Die Kommunikation ist stets transparent und vertrauensvoll. Verfahrensrechtlich sehr gut und strategisch gut agierend.; „Michael Stulz-Herrnstadt und sein Team beeindrucken immer wieder durch ihre gekonnten, tiefgründigen schriftlichen Argumente und ihr ruhiges, professionelles Auftreten vor Gericht.“, „Michael Stulz-Herrnstadt ist ein anerkannter Rechtsexperte für Medienregulierungsfragen. Die Zusammenarbeit mit ihm ist äußerst unkompliziert und stets sehr zuverlässig.“
  • Handelsblatt in Kooperation mit Best Lawyers 2025/2026: Empfohlen für Medienrecht und Glücksspielrecht.
  • Lexology Index (früher: Who’s Who Legal) 2024: Empfohlen als Global Leader "Telecoms & Media" und National Leader "Germany – Sport & Entertainment".
  • Kanzleimonitor 2020/2021: Empfohlen für Medienrecht.
Ausbildung
  • Universitäten zu Göttingen und zu Wien, Erstes Staatsexamen, 1998
  • Oberlandesgericht Hamburg, Zweites Staatsexamen, 2004
  • Universität zu Göttingen, Dr.jur., 2003

Veröffentlichungen

Michael Stulz-Herrnstadt hält auf dem Gebiet des Medien-, Regulierungs- und Glücksspielrechts regelmäßig Vorträge und ist in diesen Bereichen auch publizistisch tätig.

Zuletzt erschienen:

  • “Nur einfachrechtliche Auskunftsansprüche gegen den Bundesrechnungshof“, Zum Urteil des BVerwG v. 28.10.2021, GRUR-Prax 2022, 176 (zusammen mit Fabian Jeschke)
  • “Grenzen der behördlichen Öffentlichkeitsarbeit bei Unternehmensbußgeldern“, Zum Urteil des OVG Münster v. 17.5.201, GRUR-Prax 2021, 499 (zusammen mit Fabian Jeschke)
  • “Keine Rückzahlung von Verlusten bei Online-Glücksspiel“, Zum Urteil des LG München v. 13.4.2021, GRUR-Prax 2021, 424 (zusammen mit Prof. Dr. Stefan Engels und Christoph Engelmann)
  • "New German State Media Treaty enters into force”, MSE Today – Media, Sport and Entertainment Insights, 10. November 2020
  • "Glücksspielstaatsvertrag: Neue Runde im Spiel mit dem Glück", Frankfurter Allgemeine Zeitung v. 25.05.2021 (zusammen mit Prof. Dr. Stefan Engels)
  • Kapitel zur Glücksspielregulierung im Handbuch "Getting the Deal Through", Gaming Germany, Auflage 2020 (zusammen mit Christoph Engelmann)
  • "Neue Regeln für Mediendienste: Der weite Weg zum fairen Wettbewerb", Frankfurter Allgemeine Zeitung v. 21.11.2019 (zusammen mit Prof. Dr. Stefan Engels)
  • "Internetverbot für Poker- und Casinospiele mit EU-Recht vereinbar", Zum Urteil des BVerwG v. 26.10.2017, GRUR-Prax 2018, 267 (zusammen mit Christoph Engelmann)
  • "Das neue Geldwäschegesetz – Auswirkungen für die Glücksspielbranche," ZfWG 2017, 475 (mit Christoph Engelmann)
  • "Sportwettenvermittlung in NRW mit EU-Konzession zulässig," Zum Urteil des OVG Münster v. 23.1.2017, GRUR-Prax 2017, 132 (zusammen mit Christoph Engelmann)
  • "Rechtswidrige Untersagung der Sportwettenvermittlung," Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts v. 15.6.2016, GRUR-Prax 2016, 542 (zusammen mit Christoph Engelmann)
  • "Faktischer Fortbestand des EU-rechtswidrigen Sportwettenmonopols," Zum Urteil des EuGH v. 4.2.2016 - „Ince“, GRUR-Prax 2016, 106 (zusammen mit Christoph Engelmann)
  • "Medienkartellrecht," AfP 2013 – 2015 (laufend), (zusammen mit Jörg Witting, Martin Jäger, Judith Hoffmann)
  • "Verfassungswidrigkeit von Normen des Glücksspielstaatsvertrags," Zur Entscheidung des BayVerfGH v. 25.9.2015, GRUR-Prax 2015, 491 (zusammen mit Christoph Engelmann)
  • "Keine Untersagung von Sportwettenwerbung im Fernsehen," Zum Urteil des VGH München v. 2. April 2015, ZfWG 2015, 250 (zusammen mit Christoph Engelmann)
  • "„Wetten aufs Wetter“ kein öffentliches Glücksspiel," Zum Urteil des BVerwG v. 9.7.2014, GRUR-Prax 2014, 445 (zusammen mit Christoph Engelmann)
  • "Keine Inkohärenz des GlüStV durch Sonderweg Schleswig-Holsteins," Zum Urteil des EuGH v. 12.6.2014 – „Digibet“, GRUR-Prax 2014, 310 (zusammen mit Christoph Engelmann)

Seminare

  • Media and marketing update 2016, Hamburg, 10 Nov 2016

Berufserfahrung

Vor seiner Zeit bei DLA Piper war Michael Stulz-Herrnstadt mehrere Jahre als Partner bei einer anderen internationalen Kanzlei tätig.

Mitgliedschaften

  • Deutsch-Französische Juristenvereinigung 
  • Vereinigung Göttinger Europarechtler e.V.