
17. März 2026
BAG: Variable Vergütung – Gesamtbetriebsvereinbarung – Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“ – Zielerreichung – Kürzung
*Dieser Beitrag wurde zuerst in der Betriebs Berater veröffentlicht und wird hier mit der Zustimmung des Verlags verwendet.
Ist eine variable Vergütung in einer Gesamtbetriebsvereinbarung neben einem Fixum als Bestandteil eines einheitlichen jährlichen Zieleinkommens ausgestaltet, ist sie Teil der im Synallagma stehenden Vergütungsleistung und für Zeiten ohne Arbeitsleistung – zB wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit – nicht geschuldet. Es gilt der Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“, sofern das Entgelt nicht aufgrund gesetzlicher, tariflicher oder sonstiger Regelung fortzuzahlen ist.
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