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25. Oktober 2024Lesedauer 1 Minute

Entgeltdiskriminierung – Anpassung „nach ganz oben“?

*Dieser Beitrag wurde zuerst in Der Betrieb und in der ZAU - Zeitschrift für Arbeitsrecht in Unternehmen veröffentlicht und wird hier mit der Zustimmung des Verlags verwendet.

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg war mit einer Equal Pay Klage befasst. Die Klägerin machte eine Benachteiligung wegen des Geschlechts geltend und begehrte primär die Zahlung der Differenz ihrer individuellen Vergütung zum Entgelt eines von ihr namentlich benannten männlichen Vergleichskollegen bzw. des weltweit bestbezahlten Kollegen der dritten Führungsebene. Das Gericht zog jedoch als Bezugspunkt für das vom Arbeitgeber nachzuzahlende Entgelt lediglich den Unterschied zwischen dem weiblichen und dem männlichen Median heran.