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9. November 2023Lesedauer 1 Minute

Entgelttransparenz und Entgeltgleichheit – Anforderungen an Unternehmen

Der feine Unterschied zwischen „gleich“ und „gleichwertig“

Mit seiner Entscheidung vom 16. Februar 2023 zum Equal Pay hat das Bundesarbeitsgericht eine intensive Diskussion ausgelöst, sowohl in der Fachwelt als auch in der Öffentlichkeit. Vom „Paukenschlag aus Erfurt“ war die Rede und vom „Ende der Vertragsfreiheit“. Teilweise hieß es gar, dass damit das Ende von Vergütungssystemen mit Gehaltsbändern eingeleitet sei. Bei genauerer Betrachtung stellt sich die Entscheidung des BAG als konsequente Anwendung des Entgeltdiskriminierungsverbots dar. Nach Art. 157 der Verordnung über die Arbeitsweise der Europäischen Union stellt jeder Mitgliedstaat die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit sicher.

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*Dieser Artikel wurde zuerst in Personalführung veröffentlicht (10/2023, S. 70 ff.) und wird hier mit der Zustimmung des Verlags verwendet.