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1. Oktober 2025
Virtuelle Optionen – Verfallklausel bei Ausscheiden – Transparenzgebot – unangemessene Benachteiligung
*Dieser Beitrag wurde zuerst in der Betriebs Berater veröffentlicht und wird hier mit der Zustimmung des Verlags verwendet.
Mit der Gewährung von Aktienoptionen soll dem Arbeitnehmer das Recht auf Bezug von Aktien des Unternehmens nach Ablauf einer Wartefrist gewährt werden. Die Ausübung der Optionen und der Erwerb der Aktien ist nur innerhalb eines vorab festgelegten Ausübungszeitraums möglich. In der Praxis weit verbreitet sind auch virtuelle Aktienoptionsprogramme. Bei ihnen erhält der Inhaber der Optionen keine Aktien, sondern eine Zahlung, deren Höhe sich nach der Wertsteigerung einer fiktiven Option nach Maßgabe der Bezugsgrößen richtet. In beiden Varianten ist in der Praxis eine Regelung blich und war lange anerkannt, wonach die Optionen verfallen, wenn das Anstellungsverhältnis vor Ausübung der Option endet. Diesen Grundsatz hat das BAG jetzt zumindest deutlich eingeschränkt.
Erfahren Sie mehr über die Hintergründe und die weitreichenden Auswirkungen dieser Entscheidung über obenstehenden Link.