
20. Januar 2026
Legal Roadmap 2026: Global Mobility
In global tätigen Unternehmen ist Compliance im Bereich Global Mobility ein strategischer Erfolgsfaktor. Nur wer regulatorische Vorgaben in den Bereichen Arbeits-, Sozialversicherungs-, Aufenthalts- und Steuerecht konsequent einhält, schützt das Unternehmen und dessen Vertreter vor finanziellen, operativen und reputationsbezogenen Risiken.
Was müssen Unternehmen jetzt beachten?
Das kommende Jahr ist im Bereich Global Mobility geprägt vom technischen Fortschritt.
- So ist ab dem 1. Januar 2026 die digitale Entsendebescheinigung auch für die 23 Staaten erforderlich, mit denen Deutschland ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. (Seit 2019 gilt dies bereits bei grenzüberschreitenden Personaleinsätzen innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz.)
- Das digitale EU Entry/Exit System EES, das die Ein- und Ausreise von Nicht-EU-Bürgern für Kurzaufenthalte erfasst, wird seit 12. Oktober 2025 schrittweise in 29 Schengen-Ländern bis zum 10. April 2026 verpflichtend eingeführt. Anschließend soll mit ETIAS, dem European Travel Information and Authorisation System, im letzten Quartal 2026 die neue europäische Reisegenehmigung für Staatsangehörige von 59 visabefreiten Staaten für die Einreise in 30 europäische Länder für Kurzaufenthalte erforderlich werden.
- Am 13. November 2025 hat der Bundestag das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung verabschiedet. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) erhält damit eine optimierte gesetzliche Grundlage: Künftig kann sie durch automatisierten Datenabgleich große Datenmengen systematisch auswerten und Risiken für Schwarzarbeit sowie illegale Beschäftigung gezielter bewerten.
Auch im Steuerrecht bleibt es spannend: Im November 2025 hat die OECD das Musterabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich des Kommentars aktualisiert. Eine wesentliche Änderung betrifft vor allem die Frage, ob das Homeoffice eines Arbeitnehmers eine Betriebsstätte darstellt: Die Nutzung eines Homeoffice führt nicht automatisch zu einer Betriebsstätte, vielmehr ist der konkrete Sachverhalt maßgeblich (z. B. Grund für die Nutzung des Homeoffice, Häufigkeit und Dauer der Nutzung), um das Vorliegen einer Betriebsstätte zu bestimmen.
Welche Chancen und/oder Risiken entstehen für Unternehmen?
Der Technologieeinsatz in vielen Bereichen wird den grenzüberschreitenden Personaleinsatz vereinfachen und administrative Prozesse beschleunigen. Gleichzeitig wird die Überprüfung von Compliance durch staatliche Stellen durch erweiterte Rechte und den Austausch von größeren Datenmengen weiter erheblich vereinfacht, so dass mit intensiveren und umfassenderen Prüfungen zu rechnen ist.
Was sollten Unternehmen jetzt konkret tun?
Global tätige Unternehmen sollten die internen Regelungen im Bereich Global Mobility regelmäßig prüfen und ggf. anpassen, um dem Anspruch an bestmögliche Compliance gerecht zu werden. In diesem Zusammenhang sollten die für das Unternehmen relevanten steuer-, sozialversicherungs- und aufenthaltsrechtlichen Risiken geprüft und klare Prozesse etabliert werden.
Find further information about the digital transformation of immigration: EES, ETIAS, and UK eVisas here (English).


