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Ein ganzheitliches Konzept für alle Compliance-relevanten Fragestellungen

Ihr verlässlicher Partner, um Compliance trotz steigender regulatorischer und geopolitischer Veränderungen in Ihrem Unternehmen sicherzustellen. Und sollte doch der Verdacht eines Compliance-Verstoßes im Raum liegen, können Sie sich auf unsere langjährige Expertise bei internen Untersuchungen und im Umgang mit den zuständigen Behörden verlassen.
Unsere interdisziplinäre Fokusgruppe „Compliance & Investigations“ in Deutschland unter der Leitung von Dr. Christian Schoop und Dr. Jens Kirchner sowie unter der Verantwortung von Dr. Emanuel Ballo für den Bereich Investigations und Guido Kleve für den Bereich Compliance widmet sich umfassend allen präventiven und reaktiven Compliance-Themen. Als Teil der internationalen Compliance & Investigations-Praxis von DLA Piper unterstützen wir Sie nicht nur in Deutschland, sondern weltweit dabei, Compliance in Ihrem Unternehmen maßgeschneidert und erfolgreich aufzubauen sowie bestehende Compliance-Strukturen zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Zudem beraten wir Sie vollumfassend bei der Implementierung eines effektiven Compliance Management Systems. So lassen sich etwaige Risiken und Reputationsschäden frühzeitig erkennen, minimieren und vermeiden. Bei Unternehmenskäufen sind wir der richtige Partner, um möglichst früh Risiken im Rahmen von Compliance-Due-Diligence-Prüfungen zu identifizieren und zu analysieren.

Da die Aufdeckung von Verstößen gegen Vorschriften und Gesetze ganz oben auf der Tagesordnung der zuständigen Behörden steht, ist es für Unternehmen besonders wichtig bei etwaigen Missständen und Unregelmäßigkeiten eine interne Untersuchung durchzuführen, um den vorliegenden Sachverhalt diskret, transparent und vollständig aufzuklären und entsprechende Maßnahmen einzuleiten – auch im internationalen Kontext und unter Einsatz von Legal Tech-Lösungen. Unser schlagkräftiges Team ist besonders erfahren bei der Durchführung von nationalen und internationalen internen Untersuchungen und unterstützt Sie bei allen aufsichtsbehördlichen-, straf- und zivilrechtlichen Verfahren.

Darüber hinaus bieten wir strategische Beratung im Zusammenhang mit Compliance, inklusive Beratung zum Krisen- und Reputationsmanagement bei konkreten Vorfällen.

Unsere Fokusthemen:

Aufgrund der jüngeren politischen Entwicklungen steht das Außenwirtschaftsrecht stark im Fokus. Zum einen exportieren deutsche Unternehmen eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen, was insbesondere auch Versicherungs- und Bankendienstleitungen erfasst. Zum anderen sind deutsche Unternehmen stark nachgefragte Ziele für Übernahmen und Investitionen.  

Wir beraten zu den anzuwendenden Sanktionen, Embargos sowie zur Erforderlichkeit und Einholung von Ausfuhrgenehmigungen und über unser globales Netzwerk zu den damit verbundenen Aspekten ausländischer Rechtsordnungen. Ausländische Investoren begleiten wir bei der außenwirtschaftsrechtlichen Investitionsprüfung. Insbesondere unterstützen wir unsere Mandantinnen und Mandanten auch bei der Implementierung und Optimierung von Compliance Management Systemen sowie beim Umgang mit Behörden und etwaigen Straf- und Bußgeldverfahren. Zu unserem Beratungsspektrum gehört darüber hinaus die Erfüllung von Meldepflichten im Außenwirtschaftsverkehr.

Experten: Prof. Dr. Ludger Giesberts und Dr. Thilo Streit 

Wir unterstützen unsere Mandantinnen und Mandanten bei allen Fragen zum Beschäftigtendatenschutz, insbesondere an den Schnittstellen zum Arbeitsrecht und zur Compliance. Wir beraten insbesondere zur Anpassung und Implementierung von kollektiven Regelungen, die auch den beschäftigtendatenschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechen und führen die notwendigen Verhandlungen mit Arbeitnehmervertretern, um beispielsweise Betriebsvereinbarungen mit datenschutzrechtlichem Bezug zu IT-Systemen oder Spind-, Tor- und Videokontrollen umzusetzen. Zudem haben wir auch bei internen Untersuchungen den Beschäftigtendatenschutz stets im Blick und unterstützen Unternehmen, gerade auch in zeitkritischen Konstellationen risikobewusst und lösungsorientiert. 

Expertin und Experten: Verena GrentzenbergDr. Jens Kirchner und Pascal Kremp

Unser Team verfügt über umfassende Erfahrung in der Vorbereitung und Begleitung von steuerlichen Betriebsprüfungen. Dies umfasst die Aufbereitung von Dokumentation und Problembereichen sowie die Vertretung und Verhandlung in Betriebsprüfungen in allen Bereichen des Steuerrechts. Unsere Expertinnen und Experten sind in Finanzverwaltungsverfahren, Einspruchsverfahren, dem einstweiligen Rechtsschutz sowie in der Vertretung vor den Finanzgerichten, dem Bundesfinanzhof und dem Europäischen Gerichtshof geschult.

Weiterhin erstreckt sich unsere Erfahrung auf zahlreiche steuerliche und steuerstrafrechtliche Korrekturverfahren und Selbstanzeigen. Hierbei legen wir besonderen Wert auf eine gründliche und umfassende Bearbeitung des Sachverhalts sowie eine sorgfältige steuerrechtliche Bewertung, die gegebenenfalls von den Ansichten der Finanzverwaltung abweichen kann. Wir setzen uns aktiv mit eventuellen Schätzungen der Finanzverwaltung auseinander, um die Interessen unserer Mandantinnen und Mandanten zu schützen. Als Beraterinnen und Berater suchen wir stets den konstruktiven Dialog mit den Finanzbehörden, um bestmögliche Lösungen zu erarbeiten.

Unsere Expertise und unser Engagement stellen sicher, dass unsere Mandantinnen und Mandanten in steuerlichen Angelegenheiten optimal vertreten werden und ihre steuerlichen Verpflichtungen effektiv erfüllt werden.

Experten: Dr. Ulf AndresenDr. Björn Enders und Dr. Konrad Rohde 

Compliance-Risiken sind im Rahmen von Unternehmenstransaktionen essenziell, da sie meist entscheidende Bedeutung für die Frage haben, ob ein Deal für die Käuferin oder den Käufer Sinn ergibt oder nicht. Gerade bei größeren Transaktionen ist die Durchführung einer Compliance-Due-Diligence daher inzwischen Standard. Dies gilt umso mehr bei internationalen Transaktionen sowie der Beteiligung von Finanzinvestoren. Käuferinnen und Käufern ist dringend zu raten, vor Abschluss des Unternehmenskaufvertrags herauszufinden, ob die Zielgesellschaft im Einklang mit geltendem Recht operiert und ihre Geschäfte integer abwickelt. Dazu besteht in Deutschland im Übrigen auch eine Rechtspflicht, sodass die Nicht-Durchführung einer Compliance-Due-Diligence im Extremfall sogar zu Schadensersatzansprüchen gegen das Käufer-Management führen kann.

DLA Piper ist führend im Bereich der Beratung zu Compliance-Due-Diligence. Mit unserem integrierten, internationalen Ansatz können wir sicherstellen, dass mögliche Risiken nicht nur aus rechtlicher, sondern auch betriebswirtschaftlicher Perspektive erkannt, bewertet und aufgearbeitet werden. Damit helfen wir Mandantinnen und Mandanten, dieses extrem wichtige Feld der Due Diligence umfassend und gleichzeitig effizient abzudecken.

Experten: Dr. Emanuel BalloDr. Moritz von HesbergDr. Christian Schoop und Dr. Thomas Schmuck 

Der Aufbau einer Compliance-Organisation im Unternehmen ist von wesentlicher Bedeutung. Mit der Implementierung eines Compliance Management Systems (CMS) wird sichergestellt, dass ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess zur Schaffung von Regelkonformität initiiert wird. Dieses sollte genau auf das Unternehmen abgestimmt sein und auf die unternehmensspezifischen Bedürfnisse eingehen. Ein maßgeschneidertes CMS trägt dazu bei, etwaige Verstöße frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Unser Team verfügt über langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Compliance-Managements und berät Sie vollumfänglich bei der Etablierung einer effektiven und rechtssicheren Compliance-Struktur. Essenziell ist hierbei die Durchführung einer maßgeschneiderten Risikoanalyse.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Durchführung einer Bestandsanalyse zur Herausarbeitung der jeweiligen Risiken für das Unternehmen 
  • Unterstützung bei der Entwicklung von Richtlinien 
  • Konzeption und Umsetzung von individuell angepassten Compliance Management Systemen sowie  Überprüfung und Optimierung von bereits vorhandenen Compliance Management Systemen 
  • Schulungen für die Geschäftsleitung und Beschäftigte im Unternehmen

Experten: Dr. Emanuel BalloDr. Moritz von HesbergDr. Jens KirchnerGuido KleveDr. Christian Schoop und Dr. Wolfgang Haas

Unsere Beratung im Bereich der Corporate Governance-Compliance zielt einerseits auf die Unterstützung bei der Einrichtung und Aufrechterhaltung sachgerechter Governance-Strukturen. Unsere Erfahrung hierbei umfasst Unternehmen aller Rechtsformen ebenso wie regulierte Unternehmen der Versicherungs-, Finanz- oder Energiebranche. Wir bieten auch die Beratung bei konkreten Unternehmensentscheidungen wie auch maßgeschneiderte Schulungen der Geschäftsleiter und Aufsichtsräte an. Es ist unser Ziel, Unternehmen dabei zu helfen, Compliance-Verstöße und Haftung im Bereich der Unternehmensführung zu vermeiden und zur Vorbeugung gegen sonstige Compliance-Verstöße beizutragen.

Experten: Dr. Moritz von HesbergDr. Wolfgang Haas und Dr. Nils Krause 

Die Zahl von Cyberattacken auf Unternehmen steigt jährlich sprunghaft an, sie stellen allgegenwärtige Bedrohungen dar. Dadurch avanciert Cybersicherheit zu einer zentralen Compliance-Aufgabe von Unternehmen und ihren Geschäftsleitungen. Unser Team aus hochspezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten berät umfassend zu sämtlichen Fragen der Cybersicherheit und im Krisenfall einer Cyberattacke.
 
Im Fall einer Cyberattacke unterstützen wir in sämtlichen rechtlichen Belangen und übernehmen die Kommunikation mit Behörden und potenziellen Betroffenen, wie etwa Kundinnen und Kunden. Unser Team greift auf das jurisdiktionsübergreifende Netzwerk von DLA Piper zurück und kann Unternehmen dadurch sowohl bei nationalen als auch bei internationalen Cybersicherheitsfragen und Cyberattacken begleiten. Das gilt auch bei Schadensersatzforderungen. Hierbei arbeiten wir mit IT-Expertinnen und Experten zusammen. Neben der akuten Response auf Cyberattacken beraten wir ebenso zu sämtlichen Fragen der Cybersicherheit, der Prävention von Cyberattacken oder analysieren abgeschlossene Cyberattacken, um die Cybersicherheits-Compliance zu verbessern.
 
Neben den praktischen Auswirkungen von Cyberattacken auf Unternehmen und ihren Geschäftsbetrieb fordert die zunehmende Regulierung von Cybersicherheits-Compliance durch den nationalen und europäischen Gesetzgeber unsere Mandantinnen und Mandanten heraus. Neue Verordnungen wie der Digital Operational Resilience Act („DORA“), der Cyber Resilience Act („CRA“) oder Richtlinien wie die NIS-2-Richtlinie bzw. deren Umsetzung in deutsches Recht enthalten strenge Vorgaben für eine Cybersicherheits-Compliance. Mit unserem ganzheitlichen Beratungsansatz unterstützen wir Unternehmen, diese Vorgaben zu erfüllen.

Expertin und Experten: Dr. Emanuel BalloVerena GrentzenbergJan Pohle und Dr. Christian Schoop

Seitdem die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt, kann mangelnde Datenschutz-Compliance zu Bußgeldern in Millionenhöhe führen. 

Um die Datenschutz-Compliance unserer Mandantinnen und Mandanten sicherzustellen, haben wir eine Methodik entwickelt, die an spezifische Bedürfnisse angepasst werden kann und die sich in einer Vielzahl globaler Projekte bewährt hat. Wir analysieren die Datenflüsse, identifizieren Risiken im Einklang mit dem individuellen Risikoprofil und liefern übersichtliche Maßnahmenpakete zur Beseitigung offener Flanken. Gleichzeitig unterstützen wir Sie dabei, eine Compliance-Struktur aufzusetzen, die eine fortlaufende Einhaltung der regulatorischen Anforderungen sicherstellt. 

Bei den zunehmenden Anfragen und Beschwerden betroffener Personen unterstützen wir mit pragmatischen Lösungen, die der dynamisch entwickelnden Rechtsprechung Rechnung tragen. 

Für interne Untersuchungen stellen wir die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben sicher, auch für Datentransfers in der Konzerngruppe. Und wir sagen Ihnen schon im Vorfeld, wie Datenschutz nicht zum Problem wird, wenn ein Vorfall aufgeklärt werden muss.

Expertin und Experte: Verena Grentzenberg und Jan Pohle 

Die Pharma-, Biotech- und Medizinprodukteindustrie sieht sich in ganz Europa mit immer schwierigeren rechtlichen Rahmenbedingungen und Kontrollpflichten konfrontiert. Mit fundiertem Wissen und praxisorientierten Lösungen unterstützen wir Unternehmen aus verschiedenen Sektoren dabei, die gesetzlichen Anforderungen zu verstehen, umzusetzen und Gesetzesverstöße zu vermeiden. Unsere Beratung umfasst alle Bereiche, die für Unternehmen der Healthcare- und Life Science-Branche von Bedeutung sind und umfasst den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte. Dies reicht von regulatorischer Compliance in Forschung & Entwicklung, über Beratung zu strafrechtlichen Vorschriften des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts, Antikorruptionsvorschriften, heilmittelwerberechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Beschränkungen bis hin zu Datenschutz und Informationssicherheit. 
 
Wir beraten Unternehmen nicht nur präventiv zur Vermeidung von Rechtsverstößen, sondern stehen ihnen auch dann zur Seite, wenn ein akuter oder drohender Rechtsverstoß erkannt wurde. Wir erörtern mögliche Konsequenzen, Vermeidungsstrategien und geeignete Compliance-Maßnahmen für die Zukunft.

Experten: Dr. Emanuel BalloProf. Dr. Ludger GiesbertsGuido KleveDr. med. Kokularajah Paheenthararajah und Dr. Christian Schoop 

 

Die Einrichtung eines effizienten Compliance Management Systems in Unternehmen ist elementar, um potenzielle Rechtsverstöße frühzeitig erkennen, aufdecken und aufarbeiten zu können sowie drohende Schäden für Unternehmen zu minimieren. Ein wichtiger Bestandteil eines solchen Systems ist ein Hinweisgebersystem. 

Wir beraten regelmäßig nationale und internationale Unternehmen bei der Implementierung von angemessenen Hinweisgebersystemen. Wir unterstützen Unternehmen dabei, die gesetzlichen Voraussetzungen nach dem deutschen Hinweisgeberschutzgesetz und in den jeweiligen Rechtsordnungen zu erfüllen.

Darüber hinaus beraten wir Unternehmen regelmäßig beim Umgang mit eingegangenen Hinweisen durch (ehemalige) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder andere Personen. Beim Verdacht von Compliance-Verstößen haben wir eine langjährige Erfahrung in der Steuerung und Koordination der Aufarbeitung der Verdachtsmomente und führen insbesondere regelmäßig interne Untersuchungen durch, um die zugrundeliegenden Sachverhalte aufzuklären.

Daneben bieten wir Unternehmen auch unsere Expertise als externe Ombudsstellen an, wonach sich Mitarbeitende mit Hinweisen an uns als objektive, externe und erfahrene Ansprechpartnerinnen und -partner wenden können. 

Experten: Dr. Emanuel BalloDr. Jens KirchnerPascal Kremp und  Dr. Christian Schoop 

Verstöße im HR-Bereich können neben erheblichen Bußgeldern auch zu Reputationsschäden führen. Viele Verstöße lassen sich durch eine gute Organisation bereits im Vorfeld verhindern. Unsere erfahrenen Expertinnen und Experten führen gerne eine HR-Due-Diligence bei Ihnen durch, um mögliche Risiken zu identifizieren und daraus Handlungsempfehlungen abzuleiten. Unter anderem bieten wir Ihnen ein Tool, durch dass Sie selbst eine erste Einschätzung zu Risiken bei der Beschäftigung von freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vornehmen können. 

Sollte es möglicherweise zu Verstößen gekommen sein, beraten wir Sie zum Umgang mit diesen Verstößen, etwa  Verstöße gegen Scheinselbständigkeit, das Arbeitszeitgesetz, Arbeitnehmerüberlassung oder Mindestlohn. Wir begleiten Sie dabei in Verfahren mit den entsprechenden Arbeitsschutzbehörden, Zoll und Staatsanwaltschaft.

Experten: Dr. Jens KirchnerPascal Kremp und Dr. Hans-Peter Löw 

Mit den Rechtsanwältinnen und -anwälten von DLA Piper verfügen Sie über ein Team, das langjährige Erfahrung und spezielle Expertise in der Beratung bei diversen Krisensituationen hat. Wir unterstützen Unternehmen im Rahmen von Sondersituationen wie Unfällen am Arbeitsplatz, in Geschäfts- und Betriebsstätten, bei denen Mitarbeitende oder Dritte auf Ihrem Gelände zu Schaden kommen sowie bei Industrieunfällen in Produktionsanlagen, z.B. bei Austritt von Gefahrstoffen und Materialien, Wasserverschmutzung, Umweltauswirkungen sowie Störungen aus und durch benachbarte Industrien. Wir führen in diesem Zusammenhang Compliance-Untersuchungen durch und unterstützen Sie bei der Abwendung weiterer Schäden oder bei etwaigen Haftungsfragen in diesem Zusammenhang. 
 
Wichtig ist, im Krisenfall ein koordiniertes Vorgehen gegenüber den verschiedenen Behörden, der Öffentlichkeit, den Aktionären und gegenüber den Medien sowie ein funktionierendes Krisenmanagementsystem sicherzustellen.

Experten: Dr. Emanuel Ballo, Prof. Dr. Ludger GiesbertsGuido Kleve und Dr. Christian Schoop

Um Mängel im Compliance Management System zu identifizieren oder konkrete Compliance-Verstöße aufzudecken und ihnen in angemessener Weise zu begegnen, ist es nahezu unvermeidlich, eine interne Untersuchung durchführen zu lassen. Durch den Einsatz externer Berater kann gewährleistet werden, dass die Untersuchung objektiv und unabhängig durchgeführt wird. 

Unser Investigations-Team ist multidisziplinär und jurisdiktionsübergreifend aufgestellt, sodass wir eine Vielzahl von Unternehmen bei nationalen und internationalen internen Untersuchungen begleiten können. Darüber hinaus sind wir in der Lage, große Untersuchungsmandate zu übernehmen, bei denen etwa eine Vielzahl von Angestellten oder ein ganzer Geschäftsbereich eines Unternehmens in das Blickfeld der Ermittlungsbehörden geraten ist. Unser Team ist ebenso mit der Erwartungshaltung der Behörden bestens vertraut, was eine mögliche Zusammenarbeit mit diesen erleichtert. 

Unsere Tätigkeitsbereiche im Detail:

  • Durchführung und Begleitung von unternehmensinternen Untersuchungen beim Verdacht von jeglicher Art von Verstößen, inklusive Datensichtung und -auswertung, Mitarbeiterbefragungen und Handlungsempfehlungen
  • Beratung im Zusammenhang mit dem Umgang mit Ermittlungsbehörden vor dem Hintergrund der im Rahmen von internen Untersuchungen gewonnenen Erkenntnissen
  • Begleitung und Verteidigung von Mandantinnen und Mandanten bei Ermittlungen durch Ermittlungsbehörden im In- und Ausland
  • Sicherstellung von angemessenem Datenschutz und sonstiger rechtlicher Vorgaben bei der Durchführung von internen Untersuchungen

Experten: Dr. Emanuel Ballo, Dr. Jens KirchnerGuido Kleve und Dr. Christian Schoop 

Verstöße gegen kapitalmarktrechtliche Publizitäts- und Transparenzpflichten insbesondere im Bereich Ad-hoc-Publizität, Directors‘ Dealings, Stimmrechtsmitteilungen und Finanzberichterstattung werden von der Aufsichtsbehörde (BaFin) konsequent überwacht und verfolgt. Der Bußgeldrahmen ist erheblich. In bestimmten Fällen kann die BaFin Verstöße und Bußgelder veröffentlichen (naming and shaming), sodass ein erheblicher Reputationsschaden droht.

Gleichzeitig sind die Fristen, innerhalb derer kapitalmarkrechtliche Pflichten erfüllt werden müssen, extrem kurz und die Unternehmen stehen oftmals unter einem hohen operativen Druck.

Deshalb ist die Einrichtung geeigneter interner kapitalmarktrechtlicher Compliance-Strukturen im Unternehmen und eine erfahrene, kompetente Beratung im Bedarfsfall unerlässlich, um Haftungsrisiken zu vermeiden.


Experte und Expertin: Dr. Roland Maaß und Kerstin Schnabel

Hohe Geldbußen, Schadensersatzklagen von Kundinnen und Kunden und empfindliche Sanktionen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nur einige der möglichen Folgen von Kartellverstößen. Zudem sind Kartellverfahren oft langwierig und aufwändig, und binden daher erhebliche Kapazitäten. Diese negativen Konsequenzen können durch Kartellrechtscompliance verhindert oder jedenfalls abgemildert werden.

Hierfür kommen verschiedene Maßnahmen in Betracht. Unsere Erfahrung zeigt, dass insbesondere die folgenden, z.T. mit geringem Aufwand durchzuführenden Maßnahmen, erheblich dazu beitragen können, kartellrechtliche Risiken wesentlich zu minimieren:

  • Identifikation von geschäftsspezifischen Risiken
  • Schulung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
  • Bei Hinweisen auf Verstöße: Internal Investigations

Gerne helfen wir Ihnen, die richtigen Kartellrechtscompliance-Maßnahmen zu identifizieren. Denn nach unserer Erfahrung bieten solche Maßnahmen nur dann Schutz für das Unternehmen und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wenn diese auf die spezifischen Risiken abgestimmt sind.

Experten: Dr. Justus Herrlinger und Semin O 

Die Sorgfaltspflichten zum neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sind am 1. Januar 2023 in Kraft getreten und zielen auf die Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen, Einhaltung angemessener Arbeitsstandards und Vermeidung von Umweltbelastungen ab. Aufgrund unserer breiten Expertise in unterschiedlichen Rechtsgebieten beraten wir Unternehmen aus verschiedenen Sektoren lückenlos entlang der gesamten Lieferkette nicht nur nach dem LkSG, sondern auch zur geplanten EU-Richtlinie Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD).

Unsere Beratung umfasst dabei die dafür notwendigen Maßnahmen, damit Unternehmen alle notwendigen Sorgfaltspflichten erfüllen. Zudem beraten wir zu möglichen Konsequenzen sowie zu deren Vermeidung, wenn die Auslegung der Sorgfaltspflichten oder die Vorbereitung darauf nicht ausreichend war oder wenn Unternehmen innerhalb Ihrer Lieferkette einen akuten oder drohenden Verstoß identifiziert haben.


Experten: Prof. Dr. Ludger Giesberts und Guido Kleve

Wir unterstützen unsere Mandantinnen und Mandanten auch bei der Aufklärung von relevanten Vorfällen mit Bezug zum Arbeitsplatz, z.B. bei Verdacht auf sexuelle Belästigung, Missbrauch oder Mobbing, indem wir unabhängig untersuchen und beraten. Insbesondere der ordnungsgemäße Umgang mit Beschäftigten - untereinander genauso wie das Verhalten von Vorgesetzten - steht immer mehr im Fokus einer modernen und erfolgreichen Arbeitskultur. Überschreitungen interner und auch externer Grenzen hin bis zu strafrechtlich relevanten Verhalten werden zu Recht von Unternehmen immer weniger geduldet. Dies ist mittlerweile Teil einer guten Corporate-Governance. Durch Verbesserung interner Prozesse sowie der Durchführung von verschiedenen Maßnahmen (etwa disziplinarischer Art, aber auch Schulungen) werden ähnliche Vorfälle für die Zukunft verhindert oder zumindest weniger wahrscheinlich. Hierbei unterstützen wir unsere Mandantinnen und Mandanten umfassend. Wir verfügen über diverse Teams, die die interne Untersuchung in angemessener Art durchführen. Wir achten auf die notwendige Diskretion und gehen mit der notwendigen Sensibilität in den Interviews vor, gerade wenn es auch um die sogenannten MeToo-Fälle geht.

Expertin und Experten: Dr. Emanuel BalloDr. Jens Kirchner, Pascal KrempDr. Henriette Norda und Dr. Christian Schoop

DLA Piper berät Sie zu allen Aspekten der Produktregulierung im gesamten Lebenszyklus eines Produkts. Wir kennen die nationalen und internationalen Rechtsvorgaben und können Sie u.a. beim Markteintritt, bei der Zulassung, Zertifizierung oder zu den Kennzeichnungspflichten Ihrer Produkte beraten. Wenn es um produktbezogene Trends hin zu mehr Sicherheit geht, beraten wir Sie vollumfänglich zu produktsicherheitsrechtlichen Fragen und stehen Ihnen bei Produktrückrufen zur Seite. Wir unterstützen Sie auch beim Umgang mit Behörden und beraten Sie auch bei behördlichen Untersuchungen sowie bei der Abwehr oder Durchsetzung von produkthaftungsrechtlichen Ansprüchen.

Fragen der Umwelt-Compliance gewinnen immer mehr an Bedeutung, da der Gesetzgeber aufgrund des Klimawandels die Regelungsdichte immer weiter verschärft. Umweltrechtliche Anforderungen müssen demnach in Betriebsabläufe erfolgreich integriert werden. Dazu gehört u.a. Vermeidung von Grenzwertüberschreitungen, Schadstoffaustritten und Störfällen. Wir beraten Sie zu sämtlichen umweltrechtlichen Fragen – einschließlich strategischer Beratung – sowie in Falle von Umweltstrafsachen.

Experten: Prof. Dr. Ludger Giesberts und Guido Kleve 

Wir verfügen über umfassende Erfahrung in zahlreichen steuerlichen und steuerstrafrechtlichen Korrekturverfahren und Selbstanzeigen. Hierbei ist zum einen die saubere und umfassende Sachverhaltsbearbeitung erforderlich. Zum anderen ist eine steuerrechtliche Bewertung des Sachverhalts, u.U. im Gegensatz zur Finanzverwaltung, erforderlich. Eventuellen Schätzungen der Finanzverwaltung zu Lasten des Steuerpflichtigen muss dabei entgegengetreten werden. Als Beraterinnen und Berater gehen wir auf die Finanzbehörden zu und gehen einen konstruktiven Dialog ein.

Experten: Dr. Emanuel BalloDr. Björn EndersDr. Konrad Rohde und Dr. Christian Schoop 

Infolge von Fehlverhalten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder Leitungsorganen drohen Unternehmen empfindliche Rechtsfolgen in Form von Verbandsgeldbußen – gegebenenfalls verbunden mit einer Eintragung in das Gewerbezentralregister und dem Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen – und Einziehungsanordnungen in Millionenhöhe. Bereits der Anfangsverdacht einer Straftat kann dazu führen, dass Ermittlungsbehörden bei Unternehmen durchsuchen, der Geschäftsbetrieb erheblich gestört wird und die Reputation des Unternehmens „auf dem Spiel steht“.

Wir haben langjährige Erfahrung in der Unternehmensverteidigung in Straf- und Bußgeldverfahren und zeichnen uns in sensiblen Situationen durch effizientes Krisenmanagement aus.

Als eines der größten und anerkanntesten Teams in Deutschland beraten wir unsere Mandantinnen und Mandanten in Straf- und Bußgeldverfahren in jedem Status eines behördlichen Verfahrens kompetent und vertrauensvoll. Wir begleiten und verteidigen unsere Mandantinnen und Mandanten in komplexen wirtschaftsstrafrechtlichen und Compliance-relevanten Sachverhalten – auch mit grenzüberschreitendem Bezug – effizient und engagiert. Insbesondere in der Koordination mit den Ermittlungsbehörden haben wir mit Fokus auf die Verfahrensrechte unserer Mandantinnen und Mandanten eine langjährige und ausgewiesene Erfahrung. Unsere Unternehmensverteidigung bildet darüber hinaus eine Schnittstelle zu der Individualverteidigung der betroffenen Leitungsorgane sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Experten: Dr. Emanuel Ballo und Dr. Christian Schoop

Konkrete Vorstands- und Aufsichtsratspflichten entstehen mit dem Auftreten eines konkreten Compliance-Verstoßes. In diesem Falle unterstützen wir – in enger Zusammenarbeit mit unseren straf- und arbeitsrechtlichen Kolleginnen und Kollegen – die zuständigen Organe in der gebotenen Reaktion („Aufklären, Abstellen, Ahnden") hierauf. Dies schließt die Begutachtung von Schadensersatzansprüchen mit ein. Wir stehen mit unserer großen Erfahrung auch für die gerichtliche Geltendmachung und/oder außergerichtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und die Regulierung von Schäden mit dem D&O-Versicherer zur Verfügung.

Experten: Dr. Wolfgang Haas und Dr. Thomas Schmuck 

Zoll- und Außenwirtschaftsrecht befinden sich ständig im Wandel. Laufend gibt es Neuerungen oder Änderungen, die von Unternehmen in der Praxis umzusetzen sind, seien es Russland-Sanktionen, CBAM, ATLAS-Anpassungen, etc. Hinzu kommen Zollprüfungen, die regelmäßig zeit-, kosten- und ressourcenintensiv sind. Betroffene Unternehmen müssen sich stets diesen Herausforderungen neben ihrem täglichen Geschäft stellen, um Compliance-Anforderungen zu erfüllen. Anderenfalls riskieren ihre Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer sowie führende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter straf- oder bußgeldrechtliche Konsequenzen sowie Reputationseinbußen.

Gerne stehen wir Ihnen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht beratend zur Seite. Neben Beratung zu Fragen aus dem täglichen Business, führen und begleiten wir interne Untersuchungen, optimieren Prozesse, richten Customs/Tax Compliance Management Systeme ein und überprüfen diese und vertreten Sie vor Behörden (z.B. Betriebsprüfungen, Einspruchsverfahren) sowie Gerichten (deutsche und EU-Gerichte).

Experte: Dr. Björn Enders 

Referenzen

  • Beratung eines börsennotierten Automobilzulieferers zu reaktiven und präventiven Compliance Themen, unter anderem die Gestaltung und Implementierung des neuen Hinweisgebersystems in der EU.
  • Straf- und insbesondere geldwäscherechtliche Beratung eines börsennotierten Elektro- und Energietechnikherstellers im Zusammenhang mit der Beteiligung an dem Bau eines Kraftwerks in einem unter Korruptionsgesichtspunkten Hochrisikoland.
  • Beratung eines börsennotierten Medizintechnikunternehmens wegen einer möglichen Umweltstraftat. Durchführung einer umfassenden internen Untersuchung und Beratung des Unternehmens in Bezug auf ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft.
  • Beratung eines börsennotierten US-amerikanischen Automobilzulieferers zur produktrechtlichen Compliance, zur kartellrechtlichen Compliance sowie im Zusammenhang mit einem globalen Datenschutz-Compliance-Projekt mit Fokus auf EU, China, USA und Brasilien.
  • Durchführung einer Compliance-Due-Diligence für ein DAX 40-Unternehmen in Bezug auf Compliance-Risiken im Hinblick auf die Gründung eines Joint Ventures mit einem südkoreanischen Unternehmen zur Herstellung von Batterien für Elektroautos.
  • Laufende Beratung eines Finanzinstituts zu diversen individual- und kollektivrechtlichen Themen inklusive Compliance-Beratung.
  • Regulatorische und FDI-Beratung eines Healthcare Unternehmens im Zusammenhang mit der Übernahme eines führenden deutschen Anbieters von Softwarelösungen im Bereich Life Sciences. Erfolgreiche Antragstellung beim BMWK.
  • Begleitung und Durchführung einer internen Untersuchung für ein führendes Mobilitäts- und Transportunternehmen sowie anschließende Anpassung der Compliance-Struktur.
  • Regelmäßige Beratung von Unternehmen aus verschiedenen Sektoren zu den Pflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sowie der EU-Richtlinie zur Corporate Sustainability Due Diligence (CSDD), insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung der Verpflichtungen in ein bestehendes Compliance Management System.
  • Beratung einer im SDAX notierten Aktiengesellschaft im Zusammenhang mit Anhörung und Auskunfts- und Vorlageersuchen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Rahmen der Überwachung der Ad-hoc Publizität.

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