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4. September 2026 • Lesedauer 1 Minute
Entgeltgestaltung und Entgelttransparenz
*Dieser Beitrag wurde zuerst in der „ZAU Arbeitrecht in Unternehmen” veröffentlicht und wird hier mit der Zustimmung des Verlags verwendet..
Die Umsetzungsfrist der Richtlinie (EU) 2023/970 (Entgelttransparenzrichtlinie – ETRL) ist am 07.06.2026 abgelaufen. Eine Umsetzung in nationales Recht ist in Deutschland bislang nicht erfolgt. Daraus ergibt sich eine besondere Situation: Die Richtlinie entfaltet im Verhältnis zwischen Privaten grds. keine unmittelbare Wirkung, gleichwohl bestehen erhebliche rechtliche und praktische Handlungspflichten, die HR-Verantwortliche bereits jetzt adressieren sollten. Denn auch ohne Umsetzungsgesetz sind Arbeitsgerichte verpflichtet, das bestehende nationale Recht – soweit möglich – richtlinienkonform auszulegen.