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5. März 2024Lesedauer 1 Minute

Entgelttransparenz – Höchste Zeit für Unternehmen, mit den Vorbereitungen zu beginnen

*Dieser Beitrag wurde zuerst im Betriebs Berater veröffentlicht und wird hier mit der Zustimmung des Verlags verwendet.

Die „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Entgelttransparenz und Durchsetzungsmechanismen“ (Entg-TranspRL) ist bis Juni 2026 in nationales Recht umzusetzen. Tatsächlich ist aus dem federführenden Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend zu hören, dass bereits im 2. Quartal 2024 mit einem Referentenentwurf zu rechnen ist. Das Gesetzgebungsverfahren soll noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen sein. Das bedeutet, dass im Spätsommer 2025 das neue Gesetz in Kraft treten wird. Gegenüber dem aktuellen EntgTranspG bringt die Entg-TranspRL einige grundsätzliche Änderungen mit sich, die alle Unternehmen kennen sollten, um beim Inkrafttreten des neuen Gesetzes keine bösen Überraschungen zu erleben.