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30. September 2025

Gender Balance in Business

*Dieser Beitrag wurde zuerst im Betriebs-Berater veröffentlicht und wird hier mit der Zustimmung des Verlags verwendet.

Das Europarecht verpflichtet zu Maßnahmen gegen Diskriminierung. Nach Artikel 3 Abs. 3 EU-Vertrag fördert die Union soziale Gerechtigkeit und sozialen Schutz sowie die Gleichstellung von Männern und Frauen. Diesem Auftrag folgend hat die EU die Richtlinie zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern unter den Direktoren börsennotierter Gesellschaften und über damit zusammenhängende Maßnahmen erlassen, deren Regeln spätestens seit Januar dieses Jahres Anwendung finden. Danach müssen mindestens 40% der nicht geschäftsführenden Direktoren oder mindestens 33% aller Direktoren dem unterrepräsentierten Geschlecht angehören. Dieses Ziel muss bis zum 30.6.2026 erreicht sein. Dazu wird ein diskriminierungsfreies Auswahlverfahren für diese Positionen vorgeschrieben.

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