
6. August 2026 • Lesedauer 2 Minuten
KI-generierte Inhalte am Arbeitsplatz: Was Arbeitgeber jetzt über die Transparenzpflichten des AI Act wissen müssen
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten nach Art. 50 der EU KI-Verordnung (AI Act). Die Europäische Kommission hat hierzu Guidelines und einen freiwilligen Code of Practice veröffentlicht.
Transparenzpflichten nach Art. 50 AI Act
Art. 50 AI Act unterscheidet zwischen Anbietern und Betreibern von KI-Systemen. Für Arbeitgeber, die bei Verwendung bestimmter KI-Systeme Betreiber im Sinne der Verordnung sind, ist Art. 50 Abs. 4 unmittelbar relevant: Wer ein KI-System einsetzt, das Bild-, Ton- oder Videoinhalte erzeugt oder manipuliert, die ein Deepfake sind, muss dies klar als künstlich erzeugt kennzeichnen. Gleiches gilt für bestimmte KI-generierte Texte, die dazu bestimmt sind, die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, sofern keine menschliche redaktionelle Kontrolle stattgefunden hat.
KI-Systeme, die bereits vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, profitieren von einer Übergangsfrist und müssen die Anforderungen nach Art. 50 Abs. 2 bis zum 2. Dezember 2026 umsetzen.
Das AI Office hat Meldetools eingerichtet, über die Verstöße gegen den AI Act gemeldet werden können.
Rechtliche Einordnung: Guidelines und Code of Practice
Die Europäische Kommission hat detaillierte Guidelines zu den Transparenzpflichten nach Art. 50 veröffentlicht. Die Guidelines stellen keinen bindenden Rechtsakt dar, sondern sollen Anbietern, Betreibern und nationalen Behörden bei der Auslegung und Anwendung der Vorschriften helfen.
Außerdem hat die Kommission den Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content veröffentlicht. Der Code enthält einen eigenen Abschnitt für Betreiber mit Regeln zur Kennzeichnung von Deepfakes und KI-generierten Texten. Betreiber verpflichten sich darin zu einer Offenlegung gegenüber den betroffenen Personen. Der Code ist freiwillig, die zugrundeliegenden Pflichten des Art. 50 bleiben jedoch zwingendes Recht. Nach positiver Bewertung durch die Kommission und das European AI Board können die unterzeichnenden Anbieter und Betreiber dessen Maßnahmen als Nachweis für die Einhaltung des AI Acts nutzen.
Praxishinweis: Was Arbeitgeber jetzt beachten sollten
Wer als Arbeitgeber KI-generierte Schulungsvideos oder Avatar-Präsentationen einsetzt, die als Deepfake gelten, muss diese als KI-erzeugt kennzeichnen. Gleiches gilt für extern veröffentlichte KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse, etwa Pressemitteilungen. Routinemäßige interne Anwendungen, wie KI-generierte E-Mail-Entwürfe, HR-Dokumente oder Meetingzusammenfassungen, fallen hingegen nicht unter die engeren Kennzeichnungspflichten des Art. 50 Abs. 4. Ergänzend ist zu beachten, dass der Einsatz von Emotionserkennungssystemen am Arbeitsplatz nach Art. 5 lit. f AI Act bereits seit dem 2. Februar 2025 verboten ist. KI-Tools im Bereich HR und Recruiting dürften häufig als Hochrisiko-KI-Systeme nach Annex III eingestuft werden; die Compliance-Pflichten hierfür greifen ab dem 2. Dezember 2027.






