Samir Buhl

Dr. Samir Buhl LL.M.

Senior Associate
10 von 10 – praxisnah / schnell / gut verständlich / hervorragende Einschätzung von Risiken
Mandantenfeedback
Übersicht

Dr. Samir Buhl berät nationale und internationale Unternehmen in sämtlichen Bereichen des Arbeitsrechts mit einem besonderen Schwerpunkt auf strategischer Prozessführung (Employment Litigation).
Er vertritt Mandanten regelmäßig in komplexen und wirtschaftlich bedeutenden arbeitsrechtlichen Streitigkeiten vor Arbeits- und Zivilgerichten – insbesondere in Auseinandersetzungen mit Geschäftsführern, leitenden Angestellten und Führungskräften.
Sein Beratungsansatz ist ganzheitlich, nachhaltig und wirtschaftlich geprägt: Dr. Buhl versteht sich als langfristiger Partner seiner Mandanten und entwickelt rechtlich fundierte, zugleich pragmatische und risikoorientierte Lösungen.
Im Fokus seiner Tätigkeit steht die gerichtliche Vertretung sowie die strategische Konfliktlösung, insbesondere in den folgenden Bereichen:

  • Geschäftsführer- und Organstreitigkeiten vor Zivilgerichten
  • Kündigungsschutzverfahren, auch in streitintensiven Verfahren und Massenverfahren
  • Streitigkeiten über variable Vergütungssysteme (z. B. Boni, Provisionen, virtuelle Beteiligungen/Kryptomodelle)
  • Prozessuale Begleitung im Nachgang interner Untersuchungen
  • Betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeiten

    Neben der Prozessführung berät Dr. Buhl Unternehmen auch strategisch und präventiv bei der Gestaltung arbeitsrechtlicher Strukturen, insbesondere in Bezug auf:
  • Arbeitnehmerüberlassung und EOR-Modelle
  • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
  • Strukturierung und Vermeidung von Betriebsübergängen
  • Gestaltung von Restrukturierungen.

Dr. Samir Buhl ist Fachanwalt für Arbeitsrecht.

 
AnwaltszulassungRechtsanwalt zugelassen bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg

Erfahrung

  • Erfolgreiche Vertretung verschiedener nationaler und internationaler Unternehmen in zahlreichen Gerichtsverfahren, insbesondere in Bezug auf Kündigungsschutzklagen (komplexe Verfahren), Geschäftsführerstreitigkeiten, Klagen auf Zahlung variabler Vergütung und betriebsverfassungsrechtlichen Beschlussverfahren (einschließlich erfolgreicher Betriebsratswahlanfechtungen).
  • Durchführung von unternehmensinternen Ermittlungen und Begleitung der sich anschließenden Prozessführung (häufig auch gemeinsam mit weiteren Praxisgruppen)
  • Erfolgreiche Abwehr einer ungerechtfertigten Millionenklage einer Gewerkschaft unter Berufung auf einen Sozialtarifvertrag.

Auszeichnungen

  • Handelsblatt in Kooperation mit Best Lawyers 2026/2027: Ausgezeichnet als „Ones To Watch“ für Arbeitsrecht 
Ausbildung
  • Hanseatisches Oberlandesgericht, Zweites Staatsexamen, 2019
  • Bucerius Law School, Dr. iur., 2018
  • Boston University, LL.M. mit Schwerpunkt IP, 2015

     

    Bucerius Law School, Erstes Staatsexamen, 2014

Berufserfahrung

  • 2023: Dreimonatiges Secondment bei DLA Piper in Sydney, Australien
  • 2017-19: Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Zentrum für Juristisches Lernen an der Bucerius Law School in Hamburg
  • 2014-17: Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Privatrecht III bei Professor Dr. Matthias Jacobs an der Bucerius Law School in Hamburg 

Zusätzliche Informationen

Dr. Buhl ist regelmäßig als Prüfer in beiden juristischen Staatsexamina tätig. 

Mitgliedschaften

  • Hamburger Verein für Arbeitsrecht e.V.
  • Hamburger Anwaltsverein
  • International Bar Association
  • Deutscher Juristentag e.V.
  • Deutscher Anwaltverein
  • Bucerius Alumni e.V.
  • Arbeitsgerichtsverband
  • European Employment Lawyers Association
  • AI Legal Club

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